Steuern und Finanzen2026-04-10T13:43:35+02:00

Weiterbildungen im Bereich Steuern und Finanzen für den öffentlichen Dienst

Steuern und Finanzen gehören zu den anspruchsvollsten Themen im öffentlichen Dienst, da komplexe Vorgaben und laufende Gesetzesänderungen den Arbeitsalltag prägen. Viele Beschäftigte stehen vor der Herausforderung, steuerliche Pflichten korrekt einzuordnen, §2b UStG sicher anzuwenden und gestiegene Anforderungen an Transparenz und Compliance zu erfüllen.

Wenn Sie eine fundierte Weiterbildung im Steuern- oder Finanzbereich anstreben, vermitteln unsere Seminare fundiertes, praxisnahes Wissen und geben Orientierung in einem zunehmend regulierten Umfeld.
Von Grundlagen im Steuerrecht über Umsatzbesteuerung bis zu aktuellen Entwicklungen und Tax Compliance.
So erhalten Sie Klarheit, Sicherheit und direkte Lösungsansätze für Ihre Aufgaben.

Ihr Mehrwert:

  • Maximale Rechtssicherheit

  • Praxisorientiertes Finanzwissen

  • Fokus auf Ihre Karriere

Unsere Fortbildungen

Zwei halbe Tage
799,00 
*Pro Person zzgl. MwSt. (19%)
Kreatives Stillleben: Eine in horizontale Scheiben geschnittene Birne, in die verschiedene Fruchtscheiben – darunter Wassermelone und Orange – eingeschoben sind, schwebt vor einem leuchtend violetten Hintergrund.
Zwei halbe Tage
Preisspanne: 649,00 € bis 799,00 €
*Pro Person zzgl. MwSt. (19%)
Zwei halbe Tage
Ursprünglicher Preis war: 799,00 €Aktueller Preis ist: 649,00 €.
*Pro Person zzgl. MwSt. (19%)
Zwei halbe Tage
Ursprünglicher Preis war: 799,00 €Aktueller Preis ist: 649,00 €.
*Pro Person zzgl. MwSt. (19%)
Zwei ganze Tage
899,00 
*Pro Person zzgl. MwSt. (19%)
Zwei halbe Tage
Ursprünglicher Preis war: 799,00 €Aktueller Preis ist: 649,00 €.
*Pro Person zzgl. MwSt. (19%)
Kurzformat (4 Stunden)
Ursprünglicher Preis war: 399,00 €Aktueller Preis ist: 299,00 €.
*Pro Person zzgl. MwSt. (19%)

Steuerrecht und Finanzen im öffentlichen Dienst – Fortbildungen für jPöR und Behörden

Die Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ist eines der fehleranfälligsten Felder im Verwaltungsalltag. Die Überschneidung von hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit, laufende Änderungen durch BFH-Urteile und BMF-Schreiben sowie wachsender Prüfungsdruck durch die Finanzverwaltung erfordern fundiertes, stets aktuelles Fachwissen.
Publivio bietet passgenaue Fortbildungen für Steuer- und Finanzfachkräfte in Behörden, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen – praxisnah, rechtssicher und direkt anwendbar.

1. Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug und aktuelle Rechtsprechung für die öffentliche Hand

Ob die Abgrenzung von steuerbarem Leistungsaustausch und echtem Zuschuss, die europarechtlichen Vorgaben der MwStSystRL oder der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verlangt juristische Präzision. Unsere Seminare decken das gesamte Spektrum ab – von der strategischen Gestaltung interkommunaler Kooperationen und Aufgabenübertragungen über die prüfungssichere Dokumentation von Aufteilungsschlüsseln und E-Rechnungen bis zum kompakten Jahres-Update mit den wichtigsten BFH- und EuGH-Entscheidungen für jPöR.

2. Tax Compliance und Betriebe gewerblicher Art: Steuerrisiken systematisch beherrschen

Einnahmen aus Sponsoring, Vermietung oder Auftragsforschung begründen schnell einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) – mit Konsequenzen für Körperschaft- und Umsatzsteuer und persönlicher Haftung der Leitungsebene. Unser Seminar zu Tax Compliance & Risikomanagement im öffentlichen Sektor zeigt, wie Sie BgA sicher identifizieren, Gewinne korrekt ermitteln und ein Tax Compliance Management-System (TCMS) aufbauen, das Betriebsprüfungen standhält.

3. Wirkungsorientiertes Controlling im öffentlichen Dienst

Modernes Controlling in Behörden ist mehr als Kostenkontrolle. Es geht um Steuerungsrelevanz: belastbare Kennzahlen, aussagekräftiges Berichtswesen und Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage fundierter Entscheidungen. Unser Seminar vermittelt Ihnen das Rüstzeug für wirkungsorientiertes Controlling – von Zielvereinbarungen und Benchmarking bis zur operativen und strategischen Steuerung im öffentlichen Dienst.

Meet the Experts: Unser Team für Steuern und Finanzen

Theorie ist gut, Praxiserfahrung ist besser. Unsere Experten für Steuern und Finanzen bringen jahrelange Erfahrung aus der öffentlichen Verwaltung mit.
Ob 2b, Trennungsrechnung oder Umsatzbesteuerung – wir vermitteln Ihnen genau die Tipps und Lösungen, die Sie für Ihre täglichen Herausforderungen im Dienst benötigen. Von Praktikern für Praktiker.

Drittmittelverwaltung

Bernhard Dasselaar

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Porträtfoto von Maik Schäfer: Mann mit lockigem dunklen Haar, Vollbart und runder Metallrahmenbrille, lächelt freundlich in die Kamera, trägt einen beigen Tweed-Blazer mit weißem Hemd und roter Punktekrawatte, neutraler grauer Hintergrund
Betriebsprüfung

Maik Schäfer

Bundeszentralamt für Steuern,
Hochschule des Bundes,
Bundesfinanzakademie

Alt-Text-Vorschlag: „Porträtfoto von Christoph Glüsenkamp: Mann mit kurzen Haaren, Bart und markanter schwarzer Brille, lächelt in die Kamera, trägt ein weißes T-Shirt, steht vor einem Flipchart mit handgeschriebenen Notizen zu rechtlichen Fachbegriffen, Schwarz-Weiß-Aufnahme.
Umsatzbesteuerung

Christoph Glüsenkamp LL.M.

Niedersächsisches Finanzministerium,
Bundesfinanzakademie

Ein Porträtfoto von Herrn Dirk Jäschke, ein Mann mittleren Alters mit Brille und kurzem, lichtem Haar. Er trägt ein weißes Hemd unter einem dunklen Sakko und blickt mit einem neutralen, freundlichen Ausdruck direkt in die Kamera. Der Hintergrund ist schlicht und hellgrau gehalten.
Besteuerung

Prof. Dr. Dirk Jäschke

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Häufige Fragen zu Steuern und Finanzen im öffentlichen Dienst

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug im öffentlichen Dienst?2026-04-10T12:28:01+02:00

Der Vorsteuerabzug im öffentlichen Dienst richtet sich nach § 15 UStG und ist an die unternehmerische Tätigkeit der jeweiligen Einrichtung geknüpft. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können Vorsteuer nur für den unternehmerischen Bereich geltend machen – nicht für hoheitliche Tätigkeiten. Die korrekte Aufteilung und Dokumentation der Aufteilungsschlüssel ist dabei prüfungsrelevant und fehleranfällig. Unser Seminar vermittelt die notwendige Rechtssicherheit.

Was ist § 2b UStG und was bedeutet er für Behörden?2026-04-10T12:28:54+02:00

§ 2b UStG regelt die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Umsatzsteuerrecht. Er bestimmt, wann öffentliche Einrichtungen mit ihren Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen – insbesondere bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, die im Wettbewerb zu privaten Anbietern stehen. Die korrekte Anwendung ist komplex und direkt haftungsrelevant für die Leitungsebene.

Was bedeutet Tax Compliance für den öffentlichen Sektor?2026-04-10T12:29:22+02:00

Tax Compliance im öffentlichen Sektor bezeichnet den systematischen Aufbau von Prozessen und Kontrollen, die sicherstellen, dass steuerliche Pflichten vollständig und fristgerecht erfüllt werden. Dazu gehören die Identifikation von Betrieben gewerblicher Art (BgA), die korrekte Gewinnermittlung und der Aufbau eines Tax Compliance Management-Systems (TCMS), das Betriebsprüfungen standhält.

Was ist ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) und warum ist er steuerlich relevant?2026-04-10T12:29:47+02:00

Ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) entsteht, wenn eine öffentliche Einrichtung nachhaltig wirtschaftlich tätig ist – etwa durch Vermietung, Sponsoring oder Auftragsforschung. BgA unterliegen der Körperschaft- und Umsatzsteuer und begründen eigenständige steuerliche Pflichten. Fehler bei der Identifikation oder Gewinnermittlung können erhebliche Nachzahlungen und persönliche Haftungsrisiken auslösen.

Wie funktioniert wirkungsorientiertes Controlling in der öffentlichen Verwaltung?2026-04-10T12:30:13+02:00

Wirkungsorientiertes Controlling in der öffentlichen Verwaltung verbindet Kostenkontrolle mit strategischer Steuerung: Kennzahlen, Benchmarking, Kosten- und Leistungsrechnung sowie aussagekräftiges Berichtswesen bilden die Grundlage für fundierte Entscheidungen. Unser Seminar zum Controlling im öffentlichen Dienst vermittelt praxisnahe Methoden, die direkt im Verwaltungsalltag anwendbar sind.

Welche steuerlichen Besonderheiten gelten für die öffentliche Hand?2026-04-10T12:30:34+02:00

Steuern der öffentlichen Hand unterliegen besonderen Regeln: Die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit, die Behandlung interkommunaler Kooperationen, die Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG und die Anforderungen der MwStSystRL machen das Steuerrecht für jPöR zu einem der komplexesten Felder im öffentlichen Dienst. Laufende Änderungen durch BFH- und EuGH-Urteile erfordern kontinuierliche Weiterbildung.

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