Unsere Fortbildungen
Steuerrecht und Finanzen im öffentlichen Dienst – Fortbildungen für jPöR und Behörden
Die Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ist eines der fehleranfälligsten Felder im Verwaltungsalltag. Die Überschneidung von hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit, laufende Änderungen durch BFH-Urteile und BMF-Schreiben sowie wachsender Prüfungsdruck durch die Finanzverwaltung erfordern fundiertes, stets aktuelles Fachwissen.
Publivio bietet passgenaue Fortbildungen für Steuer- und Finanzfachkräfte in Behörden, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen – praxisnah, rechtssicher und direkt anwendbar.
1. Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug und aktuelle Rechtsprechung für die öffentliche Hand
Ob die Abgrenzung von steuerbarem Leistungsaustausch und echtem Zuschuss, die europarechtlichen Vorgaben der MwStSystRL oder der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand verlangt juristische Präzision. Unsere Seminare decken das gesamte Spektrum ab – von der strategischen Gestaltung interkommunaler Kooperationen und Aufgabenübertragungen über die prüfungssichere Dokumentation von Aufteilungsschlüsseln und E-Rechnungen bis zum kompakten Jahres-Update mit den wichtigsten BFH- und EuGH-Entscheidungen für jPöR.
2. Tax Compliance und Betriebe gewerblicher Art: Steuerrisiken systematisch beherrschen
Einnahmen aus Sponsoring, Vermietung oder Auftragsforschung begründen schnell einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) – mit Konsequenzen für Körperschaft- und Umsatzsteuer und persönlicher Haftung der Leitungsebene. Unser Seminar zu Tax Compliance & Risikomanagement im öffentlichen Sektor zeigt, wie Sie BgA sicher identifizieren, Gewinne korrekt ermitteln und ein Tax Compliance Management-System (TCMS) aufbauen, das Betriebsprüfungen standhält.
3. Wirkungsorientiertes Controlling im öffentlichen Dienst
Modernes Controlling in Behörden ist mehr als Kostenkontrolle. Es geht um Steuerungsrelevanz: belastbare Kennzahlen, aussagekräftiges Berichtswesen und Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage fundierter Entscheidungen. Unser Seminar vermittelt Ihnen das Rüstzeug für wirkungsorientiertes Controlling – von Zielvereinbarungen und Benchmarking bis zur operativen und strategischen Steuerung im öffentlichen Dienst.
Meet the Experts: Unser Team für Steuern und Finanzen
Theorie ist gut, Praxiserfahrung ist besser. Unsere Experten für Steuern und Finanzen bringen jahrelange Erfahrung aus der öffentlichen Verwaltung mit.
Ob 2b, Trennungsrechnung oder Umsatzbesteuerung – wir vermitteln Ihnen genau die Tipps und Lösungen, die Sie für Ihre täglichen Herausforderungen im Dienst benötigen. Von Praktikern für Praktiker.

Betriebsprüfung
Maik Schäfer
Bundeszentralamt für Steuern,
Hochschule des Bundes,
Bundesfinanzakademie

Umsatzbesteuerung
Christoph Glüsenkamp LL.M.
Niedersächsisches Finanzministerium,
Bundesfinanzakademie

Besteuerung
Prof. Dr. Dirk Jäschke
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Häufige Fragen zu Steuern und Finanzen im öffentlichen Dienst
Der Vorsteuerabzug im öffentlichen Dienst richtet sich nach § 15 UStG und ist an die unternehmerische Tätigkeit der jeweiligen Einrichtung geknüpft. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können Vorsteuer nur für den unternehmerischen Bereich geltend machen – nicht für hoheitliche Tätigkeiten. Die korrekte Aufteilung und Dokumentation der Aufteilungsschlüssel ist dabei prüfungsrelevant und fehleranfällig. Unser Seminar vermittelt die notwendige Rechtssicherheit.
§ 2b UStG regelt die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Umsatzsteuerrecht. Er bestimmt, wann öffentliche Einrichtungen mit ihren Leistungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen – insbesondere bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, die im Wettbewerb zu privaten Anbietern stehen. Die korrekte Anwendung ist komplex und direkt haftungsrelevant für die Leitungsebene.
Tax Compliance im öffentlichen Sektor bezeichnet den systematischen Aufbau von Prozessen und Kontrollen, die sicherstellen, dass steuerliche Pflichten vollständig und fristgerecht erfüllt werden. Dazu gehören die Identifikation von Betrieben gewerblicher Art (BgA), die korrekte Gewinnermittlung und der Aufbau eines Tax Compliance Management-Systems (TCMS), das Betriebsprüfungen standhält.
Ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) entsteht, wenn eine öffentliche Einrichtung nachhaltig wirtschaftlich tätig ist – etwa durch Vermietung, Sponsoring oder Auftragsforschung. BgA unterliegen der Körperschaft- und Umsatzsteuer und begründen eigenständige steuerliche Pflichten. Fehler bei der Identifikation oder Gewinnermittlung können erhebliche Nachzahlungen und persönliche Haftungsrisiken auslösen.
Wirkungsorientiertes Controlling in der öffentlichen Verwaltung verbindet Kostenkontrolle mit strategischer Steuerung: Kennzahlen, Benchmarking, Kosten- und Leistungsrechnung sowie aussagekräftiges Berichtswesen bilden die Grundlage für fundierte Entscheidungen. Unser Seminar zum Controlling im öffentlichen Dienst vermittelt praxisnahe Methoden, die direkt im Verwaltungsalltag anwendbar sind.
Steuern der öffentlichen Hand unterliegen besonderen Regeln: Die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit, die Behandlung interkommunaler Kooperationen, die Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG und die Anforderungen der MwStSystRL machen das Steuerrecht für jPöR zu einem der komplexesten Felder im öffentlichen Dienst. Laufende Änderungen durch BFH- und EuGH-Urteile erfordern kontinuierliche Weiterbildung.
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