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Im Steuerrecht ist der Wandel die einzige Konstante. Was gestern noch gängige Praxis bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) war, kann heute durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) oder eine neue Verwaltungsanweisung hinfällig sein. Für die öffentliche Hand bedeutet dies: Wer sich auf altem Wissen ausruht, riskiert fehlerhafte Bescheide und finanzielle Nachteile.

Dieses Seminar ist Ihr Radar für die jüngsten Änderungen in der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Wir filtern die Flut an neuen Urteilen und BMF-Schreiben und destillieren daraus das, was für Sie wirklich zählt. Bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand und erfahren Sie, welche konkreten Handlungsbedarfe sich aus der aktuellen Rechtsprechung für Ihre Verwaltung ergeben.

Das nehmen Sie mit

  • Aktualität durch den kompakten Überblick über die neueste Rechtsprechung von BFH, EuGH und den Finanzgerichten.
  • Orientierung an frischen Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben zur korrekten Umsetzung in der Behördenpraxis.
  • Sicherheit bei der Bewertung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) im Lichte aktueller körperschaftsteuerlicher Entscheidungen.
  • Präzision in der Anwendung neuer umsatzsteuerlicher Grundsätze auf spezifische Sachverhalte der öffentlichen Hand.
  • Weitblick für die direkten Auswirkungen der Judikatur auf bestehende steuerliche Gestaltungen und Verträge.
  • Gewissheit über akuten Handlungsbedarf zur Vermeidung von Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen.
Seminar Details

Modalität

Online

format

Kurzformat (4 Stunden)

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Alt-Text-Vorschlag: „Porträtfoto von Christoph Glüsenkamp: Mann mit kurzen Haaren, Bart und markanter schwarzer Brille, lächelt in die Kamera, trägt ein weißes T-Shirt, steht vor einem Flipchart mit handgeschriebenen Notizen zu rechtlichen Fachbegriffen, Schwarz-Weiß-Aufnahme.
Diplom-Finanzwirt

Christoph Glüsenkamp LL.M.

Betriebsprüfer

Umsatzsteuer-Servicestelle Niedersächsisches Finanzministerium

Bundesfinanzakademie

Porträtfoto von Maik Schäfer: Mann mit lockigem dunklen Haar, Vollbart und runder Metallrahmenbrille, lächelt freundlich in die Kamera, trägt einen beigen Tweed-Blazer mit weißem Hemd und roter Punktekrawatte, neutraler grauer Hintergrund
Diplom-Finanzwirt

Maik Schäfer

Bundesbetriebsprüfer
und Dozent

BZSt
Hochschule des Bundes
Bundesfinanzakademie

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Maximal 25 Teilnehmende für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

Ähnliche Fortbildungen zum Thema

Steuer-Update jPöR: Warum juristische Personen des öffentlichen Rechts am Ball bleiben müssen

Das Steuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ein Rechtsgebiet in permanenter Bewegung. Neue Urteile des Bundesfinanzhofs, frische BMF-Schreiben, geänderte Verwaltungsanweisungen und europäische Rechtsprechung des EuGH verändern die Rechtsanwendung in einem Rhythmus, der es für Praktikerinnen und Praktiker nahezu unmöglich macht, allein durch Lektüre auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Was im Januar noch als gesicherte Rechtsauffassung galt, kann im März durch ein BFH-Urteil überholt sein.

Für jPöR hat diese Dynamik konkrete Konsequenzen im Tagesgeschäft. Die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ist nach wie vor das zentrale Thema – aber eines, das sich kontinuierlich weiterentwickelt. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt einen BgA begründet, wie der Gewinn zu ermitteln ist und welche Verlustverrechnungsmöglichkeiten bestehen, wird durch jede neue Entscheidung des BFH ein Stück weit präzisiert, verschoben oder grundlegend neu bewertet.

Auf der Umsatzsteuerseite bringt § 2b UStG weiterhin Auslegungsfragen mit sich, die durch die laufende Rechtsprechung nach und nach beantwortet werden. Die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeit, die Behandlung von Beistandsleistungen zwischen jPöR und die umsatzsteuerlichen Folgen interkommunaler Kooperationen sind Themen, bei denen sich die Rechtslage in kurzen Abständen konkretisiert. Wer hier ein halbes Jahr nicht hinschaut, läuft Gefahr, Sachverhalte nach überholten Maßstäben zu beurteilen.

Besonders brisant sind die Fälle, in denen neue Rechtsprechung akuten Handlungsbedarf auslöst: Wenn der BFH eine bisher akzeptierte Praxis verwirft, müssen öffentliche Einrichtungen schnell reagieren – sei es durch Anpassung ihrer Steuererklärungen, Umstrukturierung von BgA-Zuordnungen oder Neubewertung bestehender Verträge. Die Kosten des Nichthandelns sind in der Regel deutlich höher als die des rechtzeitigen Reagierens.

Christoph Glüsenkamp LL.M. aus der Umsatzsteuer-Servicestelle des Niedersächsischen Finanzministeriums und Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern, liefern in unserem kompakten Steuer-Update den konzentrierten Überblick über die relevantesten Entwicklungen der jüngsten Zeit – in Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gleichermaßen. Das Format ist bewusst auf Praxisrelevanz ausgelegt: Welche Urteile und Verwaltungsanweisungen haben direkte Auswirkungen auf die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Und welche Entwicklungen sollte man im Blick behalten, auch wenn sie noch nicht spruchreif sind?