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Im Steuerrecht ist der Wandel die einzige Konstante. Was gestern noch gängige Praxis bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) war, kann heute durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) oder eine neue Verwaltungsanweisung hinfällig sein. Für die öffentliche Hand bedeutet dies: Wer sich auf altem Wissen ausruht, riskiert fehlerhafte Bescheide und finanzielle Nachteile.
Dieses Seminar ist Ihr Radar für die jüngsten Änderungen in der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Wir filtern die Flut an neuen Urteilen und BMF-Schreiben und destillieren daraus das, was für Sie wirklich zählt. Bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand und erfahren Sie, welche konkreten Handlungsbedarfe sich aus der aktuellen Rechtsprechung für Ihre Verwaltung ergeben.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Diplom-Finanzwirt
Christoph Glüsenkamp LL.M.
Betriebsprüfer
Umsatzsteuer-Servicestelle Niedersächsisches Finanzministerium
Bundesfinanzakademie

Diplom-Finanzwirt
Maik Schäfer
Bundesbetriebsprüfer
und Dozent
BZSt
Hochschule des Bundes
Bundesfinanzakademie
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Steuer-Update jPöR: Warum juristische Personen des öffentlichen Rechts am Ball bleiben müssen
Das Steuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ein Rechtsgebiet in permanenter Bewegung. Neue Urteile des Bundesfinanzhofs, frische BMF-Schreiben, geänderte Verwaltungsanweisungen und europäische Rechtsprechung des EuGH verändern die Rechtsanwendung in einem Rhythmus, der es für Praktikerinnen und Praktiker nahezu unmöglich macht, allein durch Lektüre auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Was im Januar noch als gesicherte Rechtsauffassung galt, kann im März durch ein BFH-Urteil überholt sein.
Für jPöR hat diese Dynamik konkrete Konsequenzen im Tagesgeschäft. Die Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ist nach wie vor das zentrale Thema – aber eines, das sich kontinuierlich weiterentwickelt. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt einen BgA begründet, wie der Gewinn zu ermitteln ist und welche Verlustverrechnungsmöglichkeiten bestehen, wird durch jede neue Entscheidung des BFH ein Stück weit präzisiert, verschoben oder grundlegend neu bewertet.
Auf der Umsatzsteuerseite bringt § 2b UStG weiterhin Auslegungsfragen mit sich, die durch die laufende Rechtsprechung nach und nach beantwortet werden. Die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeit, die Behandlung von Beistandsleistungen zwischen jPöR und die umsatzsteuerlichen Folgen interkommunaler Kooperationen sind Themen, bei denen sich die Rechtslage in kurzen Abständen konkretisiert. Wer hier ein halbes Jahr nicht hinschaut, läuft Gefahr, Sachverhalte nach überholten Maßstäben zu beurteilen.
Besonders brisant sind die Fälle, in denen neue Rechtsprechung akuten Handlungsbedarf auslöst: Wenn der BFH eine bisher akzeptierte Praxis verwirft, müssen öffentliche Einrichtungen schnell reagieren – sei es durch Anpassung ihrer Steuererklärungen, Umstrukturierung von BgA-Zuordnungen oder Neubewertung bestehender Verträge. Die Kosten des Nichthandelns sind in der Regel deutlich höher als die des rechtzeitigen Reagierens.
Christoph Glüsenkamp LL.M. aus der Umsatzsteuer-Servicestelle des Niedersächsischen Finanzministeriums und Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern, liefern in unserem kompakten Steuer-Update den konzentrierten Überblick über die relevantesten Entwicklungen der jüngsten Zeit – in Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer gleichermaßen. Das Format ist bewusst auf Praxisrelevanz ausgelegt: Welche Urteile und Verwaltungsanweisungen haben direkte Auswirkungen auf die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Und welche Entwicklungen sollte man im Blick behalten, auch wenn sie noch nicht spruchreif sind?

