Umsatzsteuer der öffentlichen Hand (jPöR): MwStSystRL, Kooperationen und strategische Gestaltung

Wer im Steuerrecht der öffentlichen Hand (jPöR) rechtssicher agieren will, kommt am Europarecht nicht vorbei. Die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) und die Rechtsprechung des EuGH überlagern oft das nationale Verständnis und zwingen zu einer neuen Bewertung altbekannter Sachverhalte. Gerade bei komplexen Finanzierungsstrukturen, Aufgabenübertragungen oder interkommunalen Kooperationen entscheidet die europarechtskonforme Auslegung über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit.

Dieses Seminar richtet sich an Fortgeschrittene, die die Basisebene verlassen und in die strategische Gestaltung einsteigen wollen. Wir analysieren die feinen Nuancen zwischen echtem Zuschuss und Leistungsaustausch und beleuchten die steuerlichen Risiken und Chancen bei der Zusammenarbeit öffentlicher Träger. Anhand konkreter Fallstudien entwickeln wir Lösungen, die nicht nur dem UStG, sondern auch den strengeren europäischen Maßstäben standhalten.

Stichtag 1. Januar 2027: § 2b UStG gilt dann für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Neu hinzu kommt das BMF-Schreiben vom 20.01.2026 zu dauerdefizitären Einrichtungen. Wer Verträge und Zuschüsse jetzt prüft, kann sie noch gestalten.

Was Sie in dieser vertieften Umsatzsteuer-Weiterbildung für die öffentliche Hand (jPöR) lernen

  • Sie prüfen Zuschüsse und Zuwendungen in festen Schritten und erkennen, ob ein echter Zuschuss oder ein Leistungsaustausch vorliegt.

  • Sie erkennen, wann Kooperationen und Personalgestellungen zwischen öffentlichen Einrichtungen im Leistungsaustausch stehen.

  • Sie unterscheiden Delegation und Mandatierung und wissen, was jeweils in den Vertrag gehört.

  • Sie grenzen hoheitliche Hilfsgeschäfte von unternehmerischem Handeln ab, etwa beim Verkauf ausgesonderter Gegenstände.

  • Sie ordnen dauerdefizitäre Tätigkeiten nach dem BMF-Schema ein und belegen Ihr Ergebnis.

  • Sie wenden die Prüfreihenfolge zu § 2b UStG an Fällen aus Verwaltung und Hochschule an.

Seminardetails

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Christoph Glüsenkamp LL.M.

Umsatzbesteuerung

Christoph Glüsenkamp LL.M.

Niedersächsisches Finanzministerium

Experte für die Besteuerung der öffentlichen Hand.

„Sehr guter Referent und die relevanten Umsatzsteuerthemen wurden praxisnah in ein Lehrformat gebracht, eine absolut gelungene Fortbildung."

Christoph Waitz Hochschule Hamm-Lippstadt

Fragen von Teilnehmenden

Fragen zum Thema

+Brauche ich Vorkenntnisse und für wen ist das Umsatzsteuer-Seminar geeignet?

Grundkenntnisse genügen. Jeder Themenblock beginnt mit einer kurzen Systematik, danach folgen Fälle. Das Seminar richtet sich an Kommunen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auch an Quereinsteigende in Steuerstelle, Kämmerei oder Drittmittelverwaltung.

+Was ändert sich für Kooperationen und Personalgestellung ab dem 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts § 2b UStG anwenden. Die bisherigen Beistandsleistungen entfallen. Kooperationen und Personalgestellungen zwischen öffentlichen Einrichtungen können dann im Leistungsaustausch stehen. Ob Umsatzsteuer anfällt, entscheidet die Prüfung nach § 2b UStG, vor allem die Frage nach dem Wettbewerb. Im Seminar prüfen Sie diese Schritte an Praxisfällen. Sie erfahren, wie sich Überlassung und Dienstleistung unterscheiden und warum die Verträge jetzt auf den Prüfstand gehören.

+Ist ein Zuwendungsbescheid automatisch ein echter Zuschuss?

Nein. Für die Umsatzsteuer zählt der Inhalt der Vereinbarung, nicht die Bezeichnung. Ein Zuwendungsbescheid kann sogar das Rechtsverhältnis sein, das Leistung und Zahlung verknüpft. Entscheidend sind drei Fragen: Gibt es einen identifizierbaren Leistungsempfänger? Hat er einen verbrauchsfähigen Vorteil? Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zur Zahlung? Wie unterschiedlich das ausgehen kann, zeigt das BFH-Urteil XI R 13/21. Danach war eine Landeszuweisung für eine Anlegebrücke ein echter Zuschuss, die Kreiszuweisung dagegen Entgelt.

+Was gilt für dauerdefizitäre Einrichtungen wie Bäder, Hallen oder Kultureinrichtungen?

Das BMF-Schreiben vom 20.01.2026 sieht eine zweistufige Prüfung vor. Zuerst klären Sie, ob Leistung und Entgelt unmittelbar zusammenhängen. Danach prüfen Sie, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Bei einer Kostendeckungsquote von bis zu 3 % geht die Verwaltung widerlegbar von einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit aus. Das heißt keine Umsatzsteuer, aber auch kein Vorsteuerabzug. Das Seminar zeigt, wie Sie die Quote je Tätigkeit berechnen und Ihre Einordnung belegen. Vertiefend dazu: Vorsteuerabzug der öffentlichen Hand.

+Gilt der Inhalt bundesweit und auch für Hochschulen?

Das Umsatzsteuerrecht ist Bundesrecht und gilt einheitlich. Unterschiede gibt es bei der Zurechnung von Umsätzen, den Landesgesetzen und der Auslegung der Länder. Das betrifft besonders Hochschulen, etwa bei der Frage, ob Land oder Hochschule als Unternehmer auftritt, bei Hochschulkooperationen und bei Einrichtungen mit rechtlich selbstständiger Universitätsmedizin. Das Seminar zeigt, wo solche Unterschiede entstehen und welche Fragen Sie vor Ort mit Ihrem Ministerium klären sollten.

Organisatorische Fragen

+Wie erfolgt die Bezahlung und wann erhalte ich die Rechnung?

Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.

+Was passiert, wenn ich verhindert bin oder stornieren muss?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.

+Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Begrenzte Plätze für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

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Referierende aus Finanzministerium und Betriebsprüfung

Christoph Glüsenkamp LL.M. aus der Umsatzsteuer-Servicestelle des Niedersächsischen Finanzministeriums verbindet Europarecht mit der Praxis der öffentlichen Hand. Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern, bringt die Prüferperspektive ein. Gemeinsam arbeiten sie an konkreten Sachverhalten der öffentlichen Hand.