F&E-Verträge rechtssicher gestalten: Beihilferecht, Haftung und Verhandlungsstrategien

Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E) bilden die strategische Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, bergen jedoch komplexe Haftungs- und Beihilferisiken. Die Anforderungen steigen: Verschärftes Antikorruptionsrecht und strenge beihilferechtliche Grenzen treffen auf harte Verhandlungsrealitäten.

Unsere F&E-Fortbildung bringt Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Sie lernen, Verträge nicht nur juristisch wasserdicht zu gestalten, sondern auch Ihre Interessen in Verhandlungen durchsetzungsstark zu vertreten, ohne Compliance-Vorgaben zu verletzen.

Was Sie für rechtssichere Forschungs- und Entwicklungsverträge mitnehmen

  • Update zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Ihre Vertragspraxis.
  • Strategien für erfolgreiche Vertragsverhandlungen, um eigene Positionen auch bei schwierigen Partnern durchzusetzen.
  • Sicherheit im Umgang mit dem Antikorruptionsrecht, um persönliche und institutionelle Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Know-how zur optimalen Ausgestaltung zentraler Klauseln in F&E-Verträgen (z. B. Haftung, Verwertung).
  • Klarheit an der kritischen Schnittstelle zum Beihilferecht, um unzulässige Begünstigungen sicher auszuschließen.

Seminardetails

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Porträtfoto von Mirco Theiner: Mann mit kurzen grau-schwarzen Haaren und Brille, steht mit verschränkten Armen und blickt ruhig in die Kamera, trägt ein dunkelgraues Hemd, dunkelgrüner Hintergrund.
Volljurist

Mirco Theiner

Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge

 

Universität Bonn

Porträtfoto von Martin Trillsch: Mann mit braunem, nach hinten gekämmtem Haar und kurzem Bart, lächelt freundlich in die Kamera, trägt einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und dunkelblauer Krawatte, unscharfer heller Hintergrund.
Rechtsanwalt

Martin Trillsch LL.M.

Abteilungsleiter Forschungsverträge und Drittmittelmanagement

Universitätsklinikum Bonn

Publivio-Logo in Hellgrau auf weißem Hintergrund, bestehend aus einem stilisierten Kleinbuchstaben „p" und einem lächelnden Gesicht, das aus einem nach oben geöffneten „u" mit zwei Punkten als Augen geformt ist.
Forschungsverträge

Nicole Schröder

Referentin

Nationale Kontaktstelle (NKS) Recht und Finanzen

„Die Relevanz der Inhalte, die Kompetenz der Vortragenden, die Diskussionen und die Größe der Gruppe waren wunderbar."

Mitarbeinde der Rechtsabteilung Universität Klagenfurt

„Die technische Organisation ( insbes. rechtzeitige Zusendung von E-Mails mit Link zur Veranstaltung), die Referenten wirkten äußerst kompetent und intrinsisch motiviert, aufgeworfene Fragen wurden sehr präzise und effektiv beantwortet, die Referenten sowie die Moderatoren wirkten sympathisch und waren sehr nett und freundlich."

Igor Vasurchak Forschungs- und Transferzentrum - Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe

„Ich fand den Workshop insgesamt sehr gelungen. Die Inhalte waren klar strukturiert und deckten eine breite Themenvielfalt ab. Besonders positiv war, dass trotz der großen Bandbreite genügend Raum blieb, um bei Bedarf tiefer in einzelne Themen einzusteigen."

Mitarbeitende der Rechtsabteilung Universität der Bundeswehr

Fragen von Teilnehmenden

Fragen zum Thema

+Welche typischen Fehler werden bei F&E-Verträgen gemacht?

Typische Fehler bei F&E-Verträgen sind unklare Regelungen zu Schutzrechten und Erfindervergütung, fehlende Definitionen von Hintergrundwissen und Vordergrundwissen , unzureichende Vertraulichkeitsklauseln sowie Unklarheiten bei der Haftung für Schäden. Diese Fehler können zu langwierigen Streitigkeiten mit Unternehmenspartnern führen und den Ruf der Einrichtung beschädigen.

+Wie unterscheidet sich ein echter F&E-Vertrag von einem Auftragsforschungsvertrag?

Bei echter F&E-Kooperation tragen beide Partner Forschungsrisiken und teilen Ergebnisse; bei Auftragsforschung zahlt ein Auftraggeber für ein definiertes Ergebnis, das ihm gehört. Diese Unterscheidung ist steuerrechtlich (umsatzsteuerpflichtig vs. nicht umsatzsteuerpflichtig), beihilferechtlich und für die Verwertungsrechte an Erfindungen entscheidend. Eine falsche Einordnung kann zu Nachforderungen und Beihilfeverstößen führen.

+Welche Besonderheiten gelten bei internationalen Forschungsverträgen?

Internationale Forschungsverträge unterliegen oft mehreren Rechtssystemen gleichzeitig: dem deutschen Recht, dem Recht des Partnerlandes und möglicherweise EU-Recht. Fragen wie anwendbares Recht, Gerichtsstand, Exportkontrolle und Datentransfer über Ländergrenzen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Das Nagoya-Protokoll spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, wenn genetisches Material aus Biodiversitäts-relevanten Ländern genutzt wird.

+Für wen ist das Seminar zu Forschungsverträgen geeignet?

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Forschungsverwaltungen, Rechtsabteilungen und Technologietransferstellen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die F&E-Verträge vorbereiten, prüfen oder verhandeln. Auch Drittmittelbeauftragte und Forschungsreferenten profitieren von der praxisnahen Vertragsgestaltung, die das Seminar vermittelt.

+Was sind F&E-Verträge und warum sind sie für Hochschulen relevant?

F&E-Verträge (Forschungs- und Entwicklungsverträge) regeln die rechtliche Grundlage für Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern. Sie legen Leistungsumfang, Eigentumsrechte an Ergebnissen, Vertraulichkeit und Haftung fest. Da Hochschulen zunehmend Drittmittel aus der Wirtschaft einwerben, sind korrekt gestaltete F&E-Verträge unverzichtbar für Rechtssicherheit und Compliance.

Organisatorische Fragen

+Was passiert, wenn ich verhindert bin oder stornieren muss?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.

+Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

+Was ist im Preis für Präsenzveranstaltungen enthalten?

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.

+Wie erfolgt die Bezahlung und wann erhalte ich die Rechnung?

Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Maximal 25 Teilnehmende für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

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Forschungsverträge rechtssicher gestalten: Wo Wissenschaft auf harte Verhandlungsrealität trifft

Forschungs- und Entwicklungsverträge sind das Rückgrat der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ob gemeinsame Entwicklungsprojekte, Auftragsforschung für Industriepartner oder kooperative Promotionsprogramme – überall dort, wo Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit externen Partnern zusammenarbeiten, bildet der Vertrag die Grundlage für Rechte, Pflichten und die Verteilung von Risiken.

Doch die Vertragspraxis an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht unter zunehmendem Druck. Auf der einen Seite verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen: Das Antikorruptionsrecht setzt enge Grenzen für Zuwendungen und geldwerte Vorteile, und das EU-Beihilferecht verlangt marktgerechte Konditionen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten. Auf der anderen Seite werden die Verhandlungspartner anspruchsvoller: Große Industrieunternehmen kommen mit eigenen Vertragsmustern, die auf maximale IP-Sicherung und minimale Haftung ausgelegt sind – und die für eine öffentliche Einrichtung oft nicht ohne Weiteres akzeptabel sind.

Die Kernfragen, die sich in der Praxis stellen, sind dabei immer dieselben: Wem gehören die Ergebnisse? Unter welchen Bedingungen darf die Hochschule weiter publizieren? Wie wird der finanzielle Beitrag des Partners kalkuliert, ohne gegen Beihilferecht zu verstoßen? Und wie schützt man sich vor Haftungsrisiken, wenn ein Projektergebnis in einem Produkt verwendet wird, das später Schäden verursacht?

Besonders brisant wird es an der Schnittstelle zum Beihilferecht. Der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen) definiert klare Grenzen: Auftragsforschung muss zu Marktpreisen abgerechnet werden, und bei gemeinsamer Forschung müssen die IP-Rechte im Verhältnis zum jeweiligen Beitrag stehen. Wer diese Grenzen überschreitet – sei es durch zu günstige Preise oder durch eine unverhältnismäßige IP-Übertragung an den Industriepartner –, riskiert eine Einstufung als unzulässige staatliche Beihilfe.

Unsere Fortbildung bringt zwei Referierende zusammen, die diese Spannungsfelder aus der täglichen Praxis kennen. Mirco Theiner, Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge an der Universität Bonn, verhandelt regelmäßig mit Industriepartnern und kennt die Fallstricke, die in vermeintlich standardisierten Vertragsklauseln stecken. Martin Trillsch LL.M., Abteilungsleiter für Forschungsverträge und Drittmittelmanagement am Universitätsklinikum Bonn, bringt die besondere Perspektive der Hochschulmedizin ein, wo klinische Studien und Industriekooperationen zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich bringen.

Gemeinsam vermitteln sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem Verhandlungsstrategien: Wie setzt man eigene Positionen durch, ohne den Kooperationspartner zu verlieren? Wie erkennt man kritische Klauseln frühzeitig? Und wie dokumentiert man Vertragsverhandlungen so, dass die Einrichtung im Streitfall abgesichert ist?