Sponsoring und Spenden in der Drittmittelverwaltung: Rechtliche Einordnung und Compliance

„„Ist das noch eine Spende oder schon Sponsoring?“ Und wenn Sponsoring – echt oder unecht bzw. aktiv oder passiv?
Diese Fragen gehören zu den häufigsten und zugleich heikelsten Herausforderungen in der täglichen Arbeit von Drittmittelabteilungen. Die Grenze zwischen einer freigebigen Zuwendung und einem steuerbaren Leistungsaustausch ist oft fließend, doch die Konsequenzen einer falschen Einordnung sind gravierend: Es drohen steuerliche Nachzahlungen, Haftungsrisiken und Verstöße gegen Compliance-Richtlinien.

Diese Fortbildung gibt Ihnen das nötige Rüstzeug, um diese Unsicherheiten auszuräumen und Vorgänge rechtssicher zu bearbeiten.

Was Sie für die korrekte Behandlung von Sponsoring und Spenden in der Hochschule lernen

  • Verständnis für die steuerliche Trennung von Sponsoring und Spenden.
  • Sicherheit im vertraglichen und buchhalterischen Umgang mit Drittmitteln.
  • Kompetenz in der korrekten Kalkulation von Sponsoringleistungen.
  • Sensibilität für Compliance-Vorgaben und Transparenzpflichten.
  • Wissen über die speziellen Anforderungen bei Sach- und Aufwandsspenden.

Seminardetails

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Porträtfoto von Mirco Theiner: Mann mit kurzen grau-schwarzen Haaren und Brille, steht mit verschränkten Armen und blickt ruhig in die Kamera, trägt ein dunkelgraues Hemd, dunkelgrüner Hintergrund.
Volljurist

Mirco Theiner

Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge

 

Universität Bonn

Porträtfoto von Martin Trillsch: Mann mit braunem, nach hinten gekämmtem Haar und kurzem Bart, lächelt freundlich in die Kamera, trägt einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und dunkelblauer Krawatte, unscharfer heller Hintergrund.
Rechtsanwalt

Martin Trillsch LL.M.

Abteilungsleiter Forschungsverträge und Drittmittelmanagement

Universitätsklinikum Bonn

Fragen von Teilnehmenden

Fragen zum Thema

+Was ist echter und unechter Sponsoring an Hochschulen?

Bei echtem Sponsoring erbringt die Hochschule eine aktive Werbeleistung für den Sponsor (z. B. Präsenz im Veranstaltungsprogramm, aktive Kommunikation über den Sponsor). Bei unechtem Sponsoring beschränkt sich die Gegenleistung auf eine passive Erwähnung ohne Werbecharakter. Die Abgrenzung entscheidet über die steuerliche Behandlung und muss vertraglich klar geregelt sein.

+Welche steuerlichen Konsequenzen hat die falsche Einordnung von Sponsoring?

Wird eine Zahlung fälschlicherweise als Spende eingeordnet, obwohl es sich um Sponsoring handelt, drohen Umsatzsteuernachzahlungen und die Nichtanerkennung als steuerfreie Zuwendung beim Geber. Umgekehrt kann eine als Sponsoring behandelte Zahlung, die tatsächlich eine Spende war, Spendenquittungsprobleme verursachen. Die korrekte Einordnung schützt beide Seiten.

+Welche vertraglichen Regelungen sind bei Sponsoringverträgen mit Hochschulen wichtig?

Ein Sponsoringvertrag mit einer Hochschule sollte Art und Umfang der Gegenleistung, Nutzungsrechte an Namen und Logo, Laufzeit, Zahlungsmodalitäten, Compliance-Anforderungen und Vertraulichkeitsregelungen klar festhalten. Zudem müssen Sponsoringverträge auf ihre Beihilferechtsmäßigkeit geprüft werden, wenn öffentliche Mittel involviert sind.

+Welche Compliance-Anforderungen gelten für Drittmittel aus Sponsoring?

Hochschulen sind verpflichtet, Interessenkonflikte zu identifizieren und zu vermeiden. Sponsoringgeber aus der Industrie dürfen keinen Einfluss auf Forschungsinhalte oder Lehre nehmen. Viele Hochschulen haben interne Richtlinien für die Annahme von Sponsoringmitteln, die Transparenzpflichten, Entscheidungskompetenzen und Dokumentationsanforderungen festlegen.

+Für wen ist das Sponsoring-und-Spenden-Seminar geeignet?

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Drittmittelabteilungen, Forschungsverwaltungen und Hochschulleitungen, die Sponsoring- und Spendeneinnahmen bearbeiten oder verantworten. Auch Steuersachbearbeitende, die diese Vorgänge buchhalterisch erfassen, sowie Compliance-Beauftragte profitieren vom Seminarinhalt.

Organisatorische Fragen

+Wie erfolgt die Bezahlung und wann erhalte ich die Rechnung?

Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.

+Was passiert, wenn ich verhindert bin oder stornieren muss?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.

+Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

+Was ist im Preis für Präsenzveranstaltungen enthalten?

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Maximal 25 Teilnehmende für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

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Sponsoring und Spenden im Drittmittelbereich: Die feine Linie zwischen Geschenk und Geschäft

Ein Pharmaunternehmen finanziert eine Veranstaltung der medizinischen Fakultät. Ein Alumnus überweist 50.000 Euro an den Förderverein der Hochschule. Eine Stiftung stellt Mittel für ein Forschungsprojekt bereit, erwartet aber einen Abschlussbericht und die Nennung in Publikationen. Ist das eine Spende, ein Sponsoring oder schon Auftragsforschung? Diese Abgrenzung gehört zu den häufigsten und zugleich folgenreichsten Entscheidungen in der Drittmittelverwaltung – denn die steuerlichen Konsequenzen sind grundverschieden.

Eine Spende ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung ohne Gegenleistung. Sponsoring hingegen ist ein Leistungsaustausch: Der Sponsor gibt Geld, und die Einrichtung erbringt dafür eine Gegenleistung – Logonennung, Standplatz, Redebeitrag, Berichterstattung. Was in der Praxis wie ein feiner Unterschied wirkt, hat massive steuerliche Auswirkungen: Sponsoringeinnahmen begründen in der Regel einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art (BgA) und unterliegen der Umsatzsteuer. Spendeneinnahmen sind im ideellen Bereich steuerfrei – aber nur, wenn tatsächlich keine Gegenleistung erbracht wird.

Die Grenze ist in der Praxis oft fließend. Reicht die bloße Erwähnung des Geldgebers in einer Pressemitteilung bereits als Gegenleistung? Was ist mit der Einladung zum Fakultätsdinner? Und wie bewertet man den Fall, dass ein Förderer zwar keine explizite Gegenleistung verlangt, aber offensichtlich erwartet, dass seine Produkte in der geförderten Forschung Verwendung finden?

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Sachspenden und Aufwandsspenden, die in der Bewertung und Dokumentation eigene Tücken haben. Wenn ein Unternehmen Laborgeräte im Wert von 100.000 Euro übergibt – wie wird der Wert ermittelt? Wer trägt die Umsatzsteuer? Und was passiert, wenn die Einrichtung das Gerät später nicht mehr für den gemeinnützigen Zweck nutzt, sondern für wirtschaftliche Tätigkeiten einsetzt?

Mirco Theiner von der Universität Bonn und Martin Trillsch LL.M. vom Universitätsklinikum Bonn bringen in dieser kompakten Fortbildung Ordnung in ein Themenfeld, das im Verwaltungsalltag oft ad hoc entschieden wird. Sie vermitteln die steuerliche Systematik, die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und die Compliance-Anforderungen – und zeigen, wie man Sponsoring- und Spendenvereinbarungen von Anfang an so aufstellt, dass sie einer steuerlichen Prüfung standhalten.