Sponsoring und Spenden in der Drittmittelverwaltung: Rechtliche Einordnung und Compliance
„„Ist das noch eine Spende oder schon Sponsoring?“ Und wenn Sponsoring – echt oder unecht bzw. aktiv oder passiv?
Diese Fragen gehören zu den häufigsten und zugleich heikelsten Herausforderungen in der täglichen Arbeit von Drittmittelabteilungen. Die Grenze zwischen einer freigebigen Zuwendung und einem steuerbaren Leistungsaustausch ist oft fließend, doch die Konsequenzen einer falschen Einordnung sind gravierend: Es drohen steuerliche Nachzahlungen, Haftungsrisiken und Verstöße gegen Compliance-Richtlinien.
Diese Fortbildung gibt Ihnen das nötige Rüstzeug, um diese Unsicherheiten auszuräumen und Vorgänge rechtssicher zu bearbeiten.
Was Sie für die korrekte Behandlung von Sponsoring und Spenden in der Hochschule lernen
Ihre Referierenden

Volljurist
Mirco Theiner
Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge
Universität Bonn

Rechtsanwalt
Martin Trillsch LL.M.
Abteilungsleiter Forschungsverträge und Drittmittelmanagement
Universitätsklinikum Bonn
Fragen von Teilnehmenden
Fragen zum Thema
Bei echtem Sponsoring erbringt die Hochschule eine aktive Werbeleistung für den Sponsor (z. B. Präsenz im Veranstaltungsprogramm, aktive Kommunikation über den Sponsor). Bei unechtem Sponsoring beschränkt sich die Gegenleistung auf eine passive Erwähnung ohne Werbecharakter. Die Abgrenzung entscheidet über die steuerliche Behandlung und muss vertraglich klar geregelt sein.
Wird eine Zahlung fälschlicherweise als Spende eingeordnet, obwohl es sich um Sponsoring handelt, drohen Umsatzsteuernachzahlungen und die Nichtanerkennung als steuerfreie Zuwendung beim Geber. Umgekehrt kann eine als Sponsoring behandelte Zahlung, die tatsächlich eine Spende war, Spendenquittungsprobleme verursachen. Die korrekte Einordnung schützt beide Seiten.
Ein Sponsoringvertrag mit einer Hochschule sollte Art und Umfang der Gegenleistung, Nutzungsrechte an Namen und Logo, Laufzeit, Zahlungsmodalitäten, Compliance-Anforderungen und Vertraulichkeitsregelungen klar festhalten. Zudem müssen Sponsoringverträge auf ihre Beihilferechtsmäßigkeit geprüft werden, wenn öffentliche Mittel involviert sind.
Hochschulen sind verpflichtet, Interessenkonflikte zu identifizieren und zu vermeiden. Sponsoringgeber aus der Industrie dürfen keinen Einfluss auf Forschungsinhalte oder Lehre nehmen. Viele Hochschulen haben interne Richtlinien für die Annahme von Sponsoringmitteln, die Transparenzpflichten, Entscheidungskompetenzen und Dokumentationsanforderungen festlegen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Drittmittelabteilungen, Forschungsverwaltungen und Hochschulleitungen, die Sponsoring- und Spendeneinnahmen bearbeiten oder verantworten. Auch Steuersachbearbeitende, die diese Vorgänge buchhalterisch erfassen, sowie Compliance-Beauftragte profitieren vom Seminarinhalt.
Organisatorische Fragen
Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.
Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.
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