Drittmittelmanagement: Inhalte und Schwerpunkte des Basiskurses
Die Bedeutung von Drittmitteln nimmt stetig zu, doch mit jeder zusätzlichen Förderung wächst auch die administrative Komplexität. Die Landschaft ist unübersichtlich: Die DFG fordert andere Standards als die EU, Industrieprojekte funktionieren anders als EFRE-Mittel, und über allem schweben das strenge Zuwendungsrecht sowie steuerliche Fallstricke. Fehler in der Vertragsgestaltung oder der Mittelbewirtschaftung führen schnell zu Rückforderungen oder rechtlichen Konsequenzen.
Dieser Basiskurs vermittelt Ihnen das fundamentale Rüstzeug, um Drittmittelprojekte über den gesamten Lebenszyklus hinweg professionell und rechtssicher zu steuern.
Was Sie im Drittmittelmanagement-Basiskurs lernen
Ihre Referierenden

Drittmittelmanagement
Martin Trillsch LL.M.
Universitätsklinikum Bonn
Steuert Drittmittelmanagement und Forschungsförderung im Klinikumfeld.

Drittmittel & Controlling
Bernhard Dasselaar
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Experte für Drittmittelmanagement, Trennungsrechnung und Controlling.

Drittmittelmanagement
Alexander Gehrsitz
Universitätsklinikum Würzburg
Begleitet Hochschulen seit 2009 bei Antragstellung und Verwaltung von Drittmitteln.
Fragen von Teilnehmenden
Fragen zum Thema
Der Kurs richtet sich an Einsteigerinnen und Einsteiger, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie an alle, die ihr Wissen auffrischen möchten. Dazu zählen Drittmittelverwaltung, Forschungskoordination, Justiziariat, zentrale Dienste, Fachbereichsverwaltungen und Dekanate. Vorkenntnisse brauchen Sie nicht. Auch wer erst nach der Bewilligung einsteigt, lernt im Workshop den Weg von der Projektidee zum Antrag kennen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Drittmittel selbst einwerben, erhalten einen systematischen Überblick.
Drittmittel sind Gelder, die öffentliche Einrichtungen – insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen – von Dritten einwerben, also weder aus dem regulären Haushalt des Trägers noch aus eigenen Einnahmen stammen. Sie können von Bund, Ländern, EU, privaten Stiftungen oder Unternehmen stammen und dienen vor allem der Finanzierung von Forschung, Lehre und weiteren Projekten. Eine ausführliche Definition mit Abgrenzungen finden Sie im Drittmittel-Lexikon.
Öffentliche Drittmittel sind Projektförderungen von DFG, Bund, Ländern oder EU. Sie folgen dem Zuwendungsrecht und werden beantragt. Private Drittmittel sind Auftragsforschung, Sponsoring und Spenden. Bei Auftragsforschung und Sponsoring gibt es eine Gegenleistung, bei Spenden nicht. Steuer und Rechte an Ergebnissen unterscheiden sich je nach Art. Der Basiskurs behandelt beide Bereiche.
Bei öffentlichen Zuwendungen gelten das Zuwendungsrecht mit den Haushaltsordnungen und den ANBest-P sowie bei EU-Projekten die EU-Vorgaben. Private Drittmittel unterliegen dem Vertrags- und dem Steuerrecht. Dazu kommt das Besserstellungsverbot: Projektpersonal darf nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Hochschulinterne Ordnungen gelten zusätzlich.
Der Verwendungsnachweis belegt, dass Sie die Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet haben. Jede Ausgabe muss dem bewilligten Zweck zugeordnet sein. Bei Verstößen drohen Rückforderungen und gegebenenfalls Zinsen. Geprüft wird durch den Mittelgeber oder Projektträger, vertieft auch durch Rechnungshöfe oder Wirtschaftsprüfer. Dokumentieren Sie deshalb von Beginn an. Im Basiskurs üben Sie genau diese Vorbereitung.
Organisatorische Fragen
Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.
Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.
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Drittmittelmanagement: Warum systematisches Wissen den Unterschied macht
Drittmittel sind längst kein Nebenschauplatz mehr. An Hochschulen und Forschungseinrichtungen machen sie häufig einen erheblichen Teil des Gesamtbudgets aus – und mit jedem eingeworbenen Euro steigt die administrative Komplexität. DFG-Projekte unterliegen anderen Regeln als EU-Förderungen, Industrieaufträge funktionieren nach anderer Logik als BMBF-Zuwendungen, und über allem liegt ein dichtes Netz aus Zuwendungsrecht, Steuerrecht und Haushaltsrecht, das bei Fehlern wenig Spielraum lässt.
Für Mitarbeitende, die neu in der Drittmittelverwaltung sind oder aus angrenzenden Bereichen kommen, ist die Einstiegshürde hoch. Die Förderlandschaft in Deutschland und Europa ist fragmentiert: Jeder Geldgeber hat eigene Richtlinien, eigene Formulare, eigene Abrechnungslogiken. Was bei der DFG als projektbezogene Ausgabe anerkannt wird, kann beim BMBF schon problematisch sein. Und wer die steuerlichen Implikationen übersieht – Stichwort Betrieb gewerblicher Art –, riskiert Nachforderungen, die ein ganzes Projektbudget auffressen.
Besonders deutlich wird das im laufenden Projekt. Bei Bundes- und Landeszuwendungen legen die ANBest-P fest, wie Mittel abgerufen, verwendet und belegt werden müssen. Wer Personal aus Zuwendungen finanziert, muss zudem das Besserstellungsverbot im Blick behalten: Beschäftigte im Projekt dürfen nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Am Ende steht der Verwendungsnachweis, in dem jede Ausgabe dem bewilligten Zweck zugeordnet sein muss. Lücken in der Dokumentation zeigen sich oft erst hier, wenn es für Korrekturen bereits zu spät ist.
Dazu kommt die vertragliche Dimension: Forschungs- und Kooperationsverträge enthalten Klauseln zu geistigem Eigentum, Haftung und Verwertungsrechten, die weit über das reine Finanzmanagement hinausgehen. Wer hier die Tragweite einzelner Formulierungen unterschätzt, schafft Risiken, die erst Jahre später – bei einem Audit, einer Betriebsprüfung oder einem Rechtsstreit – sichtbar werden.
Der Basiskurs Drittmittelmanagement schafft genau die Grundlage, die für eine sichere und effiziente Arbeit im Drittmittelbereich erforderlich ist. Drei Referierende bringen dabei komplementäre Perspektiven mit: Bernhard Dasselaar vom KIT führt durch den ersten Tag: Rechtsrahmen aus Zuwendungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht, typische Abrechnungsfehler und die Vorbereitung auf Prüfungen. Martin Trillsch LL.M., Rechtsanwalt und Leiter der Forschungsverträge am Universitätsklinikum Bonn, führt durch die privaten Drittmittel: Auftragsforschung, Sponsoring und Spenden. Er zeigt, woran Sie die drei Formen unterscheiden, was ein Vertrag mindestens regeln muss und wo steuerliche Risiken liegen. Wenn Sie Vertragsklauseln vertiefen möchten, empfehlen wir unser Seminar Forschungsverträge rechtssicher gestalten. Alexander Gehrsitz vom Universitätsklinikum Würzburg zeigt den Weg von der Projektidee zum Antrag und übt ihn mit Ihnen im Workshop.
Gemeinsam vermitteln sie ein Gesamtbild: Von der Fördermittelakquise über die rechtssichere Vertragsgestaltung bis zur Vorbereitung auf Prüfungen und Revisionen. Der Kurs richtet sich an alle, die im Drittmittelbereich Orientierung brauchen – ob als Einstieg oder als systematische Auffrischung für Praktikerinnen und Praktiker, die bisher vor allem learning by doing betrieben haben.



