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Der Vorsteuerabzug ist der finanzielle Hebel im Umsatzsteuerrecht: Wer ihn beherrscht, entlastet den Haushalt signifikant. Doch für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ist der Weg dorthin vermint. Die Vermischung von hoheitlichen und unternehmerischen Sphären macht die Berechnung kompliziert, und formale Fehler – etwa bei der neuen E-Rechnung – führen sofort zur Streichung des Abzugs.
Dieses Seminar taucht tief in die Mechanik des § 15 UStG ein. Wir zeigen Ihnen nicht nur, wie Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, sondern auch, wie Sie durch gesetzlich zulässige Vereinfachungen und pauschale Aufteilungsschlüssel Ihren Verwaltungsaufwand minimieren. Lernen Sie, Vorsteuerpotenziale zu erkennen, Berechnungen prüfungssicher zu dokumentieren und auch bei komplexen Themen wie der Vorsteuerberichtigung den Überblick zu behalten.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Diplom-Finanzwirt
Christoph Glüsenkamp LL.M.
Betriebsprüfer
Umsatzsteuer-Servicestelle Niedersächsisches Finanzministerium
Bundesfinanzakademie

Diplom-Finanzwirt
Maik Schäfer
Bundesbetriebsprüfer
und Dozent
BZSt
Hochschule des Bundes
Bundesfinanzakademie
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Vorsteuerabzug im öffentlichen Dienst: Der unterschätzte finanzielle Hebel für jPöR
Der Vorsteuerabzug ist im Umsatzsteuerrecht das, was der Torschuss im Fußball ist: Alles läuft darauf zu, und trotzdem geht er erstaunlich oft daneben. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ist der Vorsteuerabzug besonders komplex – und besonders lohnend. Denn wer ihn korrekt anwendet, kann den Haushalt signifikant entlasten. Wer ihn falsch anwendet, produziert entweder Steuernachforderungen oder verschenkt Geld, das der Einrichtung zusteht.
Die Schwierigkeit liegt in der Sphärenvermischung. Öffentliche Einrichtungen sind in der Regel gleichzeitig hoheitlich und unternehmerisch tätig – und der Vorsteuerabzug steht nur für den unternehmerischen Bereich zu. Eine Hochschule, die ein Gebäude sowohl für Lehre als auch für kostenpflichtige Weiterbildung nutzt, muss die Vorsteuer aus den Baukosten aufteilen. Aber nach welchem Schlüssel? Flächenanteil? Nutzungszeit? Umsatzanteil? Die Wahl des Aufteilungsschlüssels hat erhebliche finanzielle Auswirkungen – und ist bei Betriebsprüfungen ein regelmäßiger Streitpunkt.
Mit der Einführung der E-Rechnung kommt eine weitere praktische Herausforderung hinzu. Elektronische Rechnungen müssen korrekt empfangen, verarbeitet und verbucht werden, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Formfehler – ein fehlender Leistungszeitpunkt, eine falsche Steuernummer, eine unvollständige Leistungsbeschreibung – führen dazu, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagt. Bei öffentlichen Einrichtungen mit tausenden Eingangsrechnungen pro Jahr ist ein sauberer Rechnungseingangsprozess keine Nebensache, sondern Voraussetzung für den Steueranspruch.
Besonders komplex – und in der Praxis wenig bekannt – ist die Möglichkeit des Verzichts auf den Vorsteuerabzug. In bestimmten Konstellationen kann es wirtschaftlich vorteilhafter sein, auf den Vorsteuerabzug zu verzichten, um dafür keine Umsatzsteuer auf die Ausgangsleistungen abführen zu müssen. Diese strategische Abwägung erfordert eine genaue Kenntnis der eigenen Umsatzstruktur und der aktuellen Verwaltungsanweisungen.
Christoph Glüsenkamp LL.M. aus der Umsatzsteuer-Servicestelle des Niedersächsischen Finanzministeriums und Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern, vermitteln in unserer Fortbildung die Systematik und die Praxiskniffe des Vorsteuerabzugs für die öffentliche Hand – von den Abzugsvoraussetzungen nach § 15 UStG über die einrichtungsbezogenen Aufteilungsschlüssel bis zu den neuesten Erleichterungsregelungen für jPöR.

