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Wer im Steuerrecht der öffentlichen Hand (jPöR) rechtssicher agieren will, kommt am Europarecht nicht vorbei. Die Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) und die Rechtsprechung des EuGH überlagern oft das nationale Verständnis und zwingen zu einer neuen Bewertung altbekannter Sachverhalte. Gerade bei komplexen Finanzierungsstrukturen, Aufgabenübertragungen oder interkommunalen Kooperationen entscheidet die europarechtskonforme Auslegung über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit.
Dieses Seminar richtet sich an Fortgeschrittene, die die Basisebene verlassen und in die strategische Gestaltung einsteigen wollen. Wir analysieren die feinen Nuancen zwischen echtem Zuschuss und Leistungsaustausch und beleuchten die steuerlichen Risiken und Chancen bei der Zusammenarbeit öffentlicher Träger. Anhand konkreter Fallstudien entwickeln wir Lösungen, die nicht nur dem UStG, sondern auch den strengeren europäischen Maßstäben standhalten.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Diplom-Finanzwirt
Christoph Glüsenkamp LL.M.
Betriebsprüfer
Umsatzsteuer-Servicestelle Niedersächsisches Finanzministerium
Bundesfinanzakademie

Diplom-Finanzwirt
Maik Schäfer
Bundesbetriebsprüfer
und Dozent
BZSt
Hochschule des Bundes
Bundesfinanzakademie
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Umsatzsteuer vertieft: Warum das Europarecht die Regeln für die öffentliche Hand neu schreibt
Das Umsatzsteuerrecht der öffentlichen Hand ist in den letzten Jahren komplexer geworden als je zuvor. Mit der Abschaffung von § 2 Abs. 3 UStG und der Einführung von § 2b UStG hat der Gesetzgeber die Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) grundlegend neu geordnet. Doch wer die Neuregelung nur aus nationaler Perspektive betrachtet, versteht sie nur halb. Denn hinter § 2b steht die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL), und hinter der Richtlinie steht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – und beide überlagern das nationale Recht im Zweifel.
Für Praktikerinnen und Praktiker in der öffentlichen Verwaltung bedeutet das: Die Antwort auf eine umsatzsteuerliche Frage findet sich nicht immer im deutschen Gesetz. Der unionsrechtliche Unternehmerbegriff unterscheidet sich vom nationalen, die Abgrenzung zwischen steuerbarem Leistungsaustausch und nicht steuerbaren Zuschüssen folgt europarechtlichen Kriterien, und die Frage, ob eine Aufgabenübertragung zwischen zwei Kommunen umsatzsteuerpflichtig ist, lässt sich nur mit Blick auf Artikel 13 MwStSystRL beantworten.
Besonders herausfordernd sind die Kooperationsmodelle, die im öffentlichen Sektor immer häufiger werden: Interkommunale Zusammenarbeit, Zweckverbände, gemeinsame Servicezentren, Shared Services zwischen Hochschulen. Jedes dieser Modelle wirft umsatzsteuerliche Fragen auf, die sich nicht mit einer Standardlösung beantworten lassen. Ist die Leistung eines Zweckverbands an seine Mitgliedskommunen ein steuerbarer Vorgang? Kann die Steuerbefreiung nach Artikel 132 MwStSystRL greifen? Und was passiert, wenn eine Kooperation, die als hoheitlich konzipiert war, bei näherer Betrachtung wirtschaftliche Elemente enthält?
Christoph Glüsenkamp LL.M. aus der Umsatzsteuer-Servicestelle des Niedersächsischen Finanzministeriums und Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern, bringen in unserer vertiefenden Fortbildung beide Perspektiven zusammen: die systematische Durchdringung des Europarechts und die praktische Anwendung in konkreten Sachverhalten der öffentlichen Hand. Die Fortbildung richtet sich an alle, die über die Grundlagen hinaus sind und die strategische Dimension des Umsatzsteuerrechts für ihre Einrichtung durchdringen wollen.

