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Standardverträge wie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und Material Transfer Agreements (MTA) gehören zum Tagesgeschäft, doch gerade bei Ausgründungsvorhaben oder der Nutzung biologischer Ressourcen liegen die Tücken im Detail. Ein schlecht formuliertes NDA kann den Start eines Spin-offs gefährden; Unkenntnis über internationale Abkommen wie Nagoya oder ITPGRFA kann zu schweren Compliance-Verstößen führen.
Dieses Seminar geht in die Tiefe: Wir beleuchten, wie Sie Wissensschutz bei Ausgründungen passgenau gestalten, Haftungsrisiken bei Materialweitergaben ausschließen und im Dschungel der internationalen Bio-Compliance (MAT, PIC, Benefit-Sharing) den Überblick behalten.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Volljurist
Mirco Theiner
Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge
Universität Bonn
Fragen von Teilnehmenden
Fragen zum Thema
Ein Material Transfer Agreement ist ein Vertrag, der den Austausch von Forschungsmaterialien zwischen zwei Einrichtungen rechtlich regelt — etwa wenn biologische Proben, Zelllinien, Chemikalien oder andere Forschungsmaterialien weitergegeben oder empfangen werden. An Hochschulen und Universitätskliniken ist der MTA oft Pflicht, sobald Materialien mit einer externen Einrichtung geteilt werden: Er klärt Eigentumsverhältnisse, Haftung, Rückgabepflichten und die erlaubte Verwendung. Gerade bei wertvollen oder sensiblen Materialien schützt ein sauber formuliertes MTA davor, Verwertungsrechte ungewollt abzugeben oder in Haftungsfallen zu geraten.
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) sind bei Spin-offs und Ausgründungsvorhaben besonders heikel, weil hier zwei Interessen kollidieren: Die Hochschule will ihr Know-how schützen, der Gründer braucht Freiheit zur Entwicklung. Ein zu weit gefasstes NDA kann den Gründungsprozess blockieren oder spätere Verwertungsrechte gefährden; ein zu enges NDA schützt nicht ausreichend vor dem Abfluss von Forschungsergebnissen. Im Seminar arbeiten wir heraus, wie NDAs im Ausgründungskontext passgenau formuliert werden — und welche Klauseln in der Praxis regelmäßig zu Konflikten führen.
Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Abkommen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung. Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bedeutet das: Wer biologische Ressourcen — etwa Pflanzenproben, Mikroorganismen oder Tierzellen — aus einem Vertragsstaat des Protokolls nutzt, muss unter Umständen eine Vorabgenehmigung einholen (Prior Informed Consent, PIC), Nutzungsbedingungen vertraglich festhalten (Mutually Agreed Terms, MAT) und die Nutzung im ABSCH-Register melden. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Im Seminar klären wir, wann das Protokoll greift, was es von verwandten Regelwerken wie dem ITPGRFA unterscheidet und wie die Compliance-Pflichten in der Praxis effizient erfüllt werden.
In vielen Forschungsprojekten treten alle drei Vertragsarten gleichzeitig auf — und beeinflussen sich gegenseitig. Ein MTA für biologische Ressourcen aus einem Nagoya-Vertragsstaat muss die MAT-Anforderungen des Protokolls widerspiegeln, sonst ist er rechtlich angreifbar. Ein NDA, das im Rahmen einer Kooperation mit einem externen Partner abgeschlossen wird, darf spätere MTA-Verpflichtungen nicht unterlaufen. Wer diese Zusammenhänge nicht kennt, riskiert Lücken im Vertragswerk, die erst bei Prüfungen oder Streitigkeiten sichtbar werden. Dieses Seminar vermittelt das Zusammenspiel der drei Vertragstypen — praxisnah und direkt anwendbar auf den Alltag in Hochschulverwaltung und Justiziariat.
Organisatorische Fragen
Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.
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Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.
Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.
Ähnliche Fortbildungen zum Thema

Forschungsverträge: NDA, MTA und Nagoya-Protokoll – die unterschätzten Risiken im Vorfeld der Kooperation
Bevor der eigentliche Forschungsvertrag steht, sind in der Regel bereits mehrere Vereinbarungen geschlossen: eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Schutz vertraulicher Informationen, ein Material Transfer Agreement (MTA) für den Austausch von Proben oder Substanzen, und bei biologischen Ressourcen möglicherweise eine Erklärung zur Einhaltung des Nagoya-Protokolls. Diese Vorfeld-Verträge gelten in vielen Verwaltungen als Routinegeschäft – und genau das macht sie gefährlich.
Denn ein schlecht formuliertes NDA kann weit mehr Schaden anrichten als ein fehlender Forschungsvertrag. Wenn die Geheimhaltungspflichten zu breit definiert sind, blockieren sie die spätere Publikation von Forschungsergebnissen. Wenn sie zu eng gefasst sind, fließt Know-how ab, das die Einrichtung eigentlich schützen wollte. Besonders kritisch wird es bei Ausgründungsvorhaben: Wenn ein Spin-off auf Technologien aufbaut, die unter ein NDA mit einem Industriepartner fallen, kann die Vertraulichkeitsvereinbarung den gesamten Gründungsprozess gefährden – oder die Hochschule in eine Vertragsstrafe treiben.
Bei Material Transfer Agreements geht es um physische Forschungsmaterialien: Zelllinien, chemische Verbindungen, biologische Proben, Prototypen. Die Fragen, die ein MTA regeln muss, klingen technisch, haben aber erhebliche rechtliche Tragweite: Wem gehören Ergebnisse, die mit dem überlassenen Material erzielt werden? Haftet der Absender, wenn das Material kontaminiert ist? Und unter welchen Bedingungen muss das Material zurückgegeben oder vernichtet werden?
Eine besondere Komplexitätsstufe erreichen Vereinbarungen, die biologische Ressourcen betreffen. Das Nagoya-Protokoll und der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (ITPGRFA) regulieren den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung. Für Forschungseinrichtungen bedeutet das: Wer mit biologischem Material aus bestimmten Herkunftsländern arbeitet, muss Sorgfaltspflichten einhalten und Nachweise führen – auch dann, wenn das Material über Dritte bezogen wurde.
Mirco Theiner, Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge an der Universität Bonn, vermittelt in dieser Fortbildung die praktischen Fertigkeiten für den routinierten und gleichzeitig rechtssicheren Umgang mit diesen Vorfeld-Verträgen: Worauf kommt es bei der Prüfung eines NDA wirklich an? Welche MTA-Klauseln sind verhandelbar und welche nicht? Und wie stellt man Nagoya-Konformität sicher, ohne den Forschungsbetrieb in bürokratischen Aufwand zu ersticken?


