Berufungsverfahren an Hochschulen: Rechtliche Fallstricke, Tenure Track und Verfahrensmodelle
Die Berufung von Professorinnen und Professoren ist das wichtigste strategische Instrument zur Profilbildung einer Hochschule. Gleichzeitig sind diese Verfahren hochgradig fehleranfällig: Formfehler, Befangenheitsvorwürfe oder intransparente Auswahlkriterien führen immer häufiger zu Konkurrentenklagen, die Verfahren über Jahre blockieren können. Hinzu kommen neue Herausforderungen durch die Etablierung von Tenure-Track-Programmen und die komplexe Kooperation bei gemeinsamen Berufungen mit außeruniversitären Einrichtungen.
Dieses Seminar macht Ihre Berufungspraxis rechtssicher und zukunftsfähig. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über knifflige Fragestellungen und diskutieren, wie Sie komplexe Verfahrensmodelle wie den Tenure Track oder das „Jülicher Modell“ fehlerfrei steuern können.
Was Sie für rechtssichere Berufungsverfahren und die Vermeidung von Konkurrentenklagen lernen
Ihre Referierenden
Fragen von Teilnehmenden
Fragen zum Thema
Berufungsverfahren unterliegen dem Gleichstellungsgebot (Chancengleichheit für alle Geschlechter und Diversitätserfordernissen), dem Diskriminierungsverbot (AGG), den Vorgaben der jeweiligen Landeshochschulgesetze, vergaberechtlichen Anforderungen bei Drittmittelfinanzierung sowie den hochschulinternen Berufungsordnungen. Verstöße können zur Anfechtung der Berufungsentscheidung führen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Hochschulverwaltungen, Dekanaten, Personalreferaten und Kanzleien, die Berufungsverfahren vorbereiten, begleiten oder rechtlich prüfen. Auch Gleichstellungsbeauftragte, Dekaninnen und Dekane sowie externe Gutachtende profitieren von einer strukturierten Kenntnis der Verfahrensanforderungen.
Typische Fehler sind: unzureichende Dokumentation der Auswahlentscheidungen, nicht protokollierte Beratungen, Verstöße gegen Gleichstellungsvorgaben, fehlende oder fehlerhafte Ausschreibungstexte sowie unzureichende Bewertung der Lehrqualität. Das Seminar zeigt, wie Sie Berufungsverfahren strukturiert und rechtssicher von der Ausschreibung bis zum Berufungsvorschlag gestalten.
Organisatorische Fragen
Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.
Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.
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Berufungsverfahren rechtssicher gestalten: Das strategisch wichtigste – und fehleranfälligste – Verfahren der Hochschule
Die Berufung von Professorinnen und Professoren ist die folgenreichste Personalentscheidung, die eine Hochschule treffen kann. Eine Professur wird in der Regel auf Lebenszeit vergeben, bindet über Jahrzehnte Ressourcen und prägt Forschungsprofil, Lehrangebot und Reputation einer Fakultät. Gleichzeitig sind Berufungsverfahren hochgradig fehleranfällig – und die Konsequenzen von Verfahrensfehlern haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Konkurrentenklagen sind längst kein seltenes Phänomen mehr. Unterlegene Bewerberinnen und Bewerber lassen Berufungsentscheidungen zunehmend gerichtlich überprüfen – und finden dabei regelmäßig angreifbare Schwachstellen: unzureichend dokumentierte Auswahlkriterien, fehlerhafte Befangenheitsprüfungen in der Berufungskommission, intransparente Bewertungsmaßstäbe oder formale Mängel in der Ausschreibung. Ein einziger Verfahrensfehler kann dazu führen, dass ein gesamtes Berufungsverfahren aufgehoben und wiederholt werden muss – mit erheblichen Kosten, Reputationsschäden und einer Verzögerung, die eine Professur ein bis zwei Jahre unbesetzt lässt.
Besonders komplex sind die Anforderungen bei Befangenheitsfragen. In kleinen Fachgemeinschaften kennt jeder jeden – und die Grenze zwischen fachlicher Vertrautheit und problematischer Befangenheit ist oft schwer zu ziehen. Wie geht man mit einer Kommissionsmitglied um, das mit einem Bewerber gemeinsam publiziert hat? Ab welchem Grad der Bekanntschaft muss eine Befangenheit erklärt werden? Und was passiert, wenn eine Befangenheit erst im Nachhinein bekannt wird?
Hinzu kommen neuere Entwicklungen, die das Berufungsrecht weiter verkomplizieren: Tenure-Track-Programme, bei denen die Erstberufung auf eine W1-Professur mit einer Zusage auf spätere Übernahme in eine W2- oder W3-Professur verbunden ist, werfen Fragen zur Verbindlichkeit der Tenure-Evaluation auf. Gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen – ob im Jülicher oder im Berliner Modell – erfordern die Abstimmung unterschiedlicher Dienstherren und Vergütungssysteme.
Dr. Markus Glöckner von der Universität Rostock und Dr. Nicole Thaller von der Goethe-Universität Frankfurt vermitteln in unserer Fortbildung das juristische und praktische Rüstzeug für rechtssichere Berufungsverfahren. Beide kennen die typischen Stolperstellen aus der Hochschulpraxis und arbeiten systematisch an den Fragen, die in der Verfahrensdurchführung tatsächlich Probleme bereiten – von der Ausschreibungsformulierung über die Kommissionsarbeit bis zur Ruferteilung.

