Themen im Fokus

Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren sind für Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein sensibler Bereich, weil hier Rechtskonformität, Transparenz und institutionelle Glaubwürdigkeit unmittelbar zusammenhängen. Fehlende Einheitlichkeit in der Praxis, Unsicherheiten bei Anzeige und Genehmigung sowie uneindeutige Abgrenzungen zu Interessenkonflikten können schnell zu Konflikten, Beanstandungen und öffentlicher Aufmerksamkeit führen.
In dieser Fortbildung bringen wir Sie in die Lage, bundes- und landesrechtliche Vorgaben sicher anzuwenden, Verfahren praxistauglich zu gestalten und auch in kritischen Situationen wie Beendigung, Widerruf oder Rechtsverstößen handlungssicher und konsequent zu agieren.

Das nehmen Sie mit

  • Klarheit darüber, wie Nebentätigkeiten arbeits- und dienstrechtlich einzuordnen sind
  • Sichere Anwendung der Anzeige-, Genehmigungs- und Ausübungsregeln
  • Methodische Sicherheit, komplexe Fälle strukturiert zu prüfen und sauber zu dokumentieren
  • Handlungssicherheit bei Beendigung, Widerruf und Auflagen rechtlich korrekt und praxistauglich
  • Souveräner Umgang mit Rechtsverstößen, von Bewertung bis zu angemessenen Maßnahmen
Seminar Details

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Porträtfoto von Dr. Stefanie Buchmann: Frau mit kurzen schwarzen Haaren, runder Brille und Ohrhängern, lächelt herzlich in die Kamera, trägt eine weiße Bluse, unscharfer grüner Hintergrund im Freien.
Volljuristin

Dr. Stefanie Buchmann

Referentin

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Fragen von Teilnehmenden

Fragen zum Thema

+Was unterscheidet das Nebentätigkeitsrecht an Hochschulen vom allgemeinen Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst?

Das allgemeine Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst — etwa nach TVöD oder Beamtenrecht — gilt als Ausgangsbasis. An Hochschulen kommen jedoch besondere Regelungen hinzu: Professorinnen und Professoren unterliegen spezifischen landes- und hochschulrechtlichen Vorschriften, die Genehmigungs- und Anzeigepflichten, die Vergütungsobergrenzen sowie die Abgrenzung zu Drittmitteltätigkeiten eigenständig regeln. Dazu kommen Fragen der institutionellen Glaubwürdigkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten, die im allgemeinen TVöD-Kontext keine vergleichbare Rolle spielen.

+Wann ist eine Nebentätigkeit an einer Hochschule genehmigungspflichtig — und wann reicht eine Anzeige?

Das hängt von der jeweiligen Landesregelung ab, folgt aber einem gemeinsamen Grundprinzip: Nebentätigkeiten, die dienstliche Interessen berühren könnten — etwa wegen zeitlichem Umfang, Entgelt oder inhaltlicher Nähe zum Hauptamt — sind in der Regel genehmigungspflichtig. Andere Tätigkeiten unterliegen lediglich einer Anzeigepflicht. Im Seminar arbeiten wir die Abgrenzung praxisnah heraus und zeigen, welche Konsequenzen eine nicht angezeigte oder nicht genehmigte Nebentätigkeit haben kann.

+Was passiert, wenn eine Nebentätigkeit nicht angezeigt oder genehmigt wurde?

Eine nicht angezeigte oder nicht genehmigte Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst kann arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen haben — von der Abmahnung bis zur außerordentlichen Kündigung. An Hochschulen gilt das entsprechend für Beamte wie für Tarifbeschäftigte. Im Seminar behandeln wir, wie Hochschulen mit solchen Fällen umgehen, welche Handlungsspielräume bestehen und wie Widerruf oder nachträgliche Genehmigung rechtssicher erfolgen kann.

+Welche Rolle spielen Interessenkonflikte bei Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren?

Interessenkonflikte sind ein zentrales Thema im Nebentätigkeitsrecht an Hochschulen. Sie entstehen, wenn eine Nebentätigkeit — etwa eine Beratungstätigkeit für Unternehmen oder die Leitung eines Spin-offs — die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre, den Einsatz von Hochschulressourcen oder das Ansehen der Einrichtung berührt. Das Seminar vermittelt, wie Hochschulen Interessenkonflikte systematisch erkennen, bewerten und durch klare Verfahren beherrschbar machen.

+Für wen ist dieses Seminar geeignet?

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen, die mit der Bearbeitung, Genehmigung oder Kontrolle von Nebentätigkeiten befasst sind — zum Beispiel in der Personalverwaltung, im Justiziariat oder in der Hochschulleitung. Auch Professorinnen und Professoren, die ihre eigenen Rechte und Pflichten im Nebentätigkeitsrecht kennen möchten, profitieren von dieser Fortbildung.

Organisatorische Fragen

+Was ist im Preis für Präsenzveranstaltungen enthalten?

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.

+Wie erfolgt die Bezahlung und wann erhalte ich die Rechnung?

Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.

+Was passiert, wenn ich verhindert bin oder stornieren muss?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.

+Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Maximal 25 Teilnehmende für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

Ähnliche Fortbildungen zum Thema

  • Berufungsverfahren rechtssicher gestalten

    • Online
    • Zwei halbe Tage
  • Prüfungsrecht an Hochschulen und Universitäten

    • Präsenz in Berlin
    • Zwei ganze Tage

Nebentätigkeitsrecht an Hochschulen: Zwischen Wissenschaftsfreiheit und Dienstpflicht

Professorinnen und Professoren beraten Unternehmen, sitzen in Aufsichtsräten, verfassen Gutachten, halten externe Vorträge oder gründen Start-ups. Nebentätigkeiten gehören zum akademischen Alltag – und sind gleichzeitig einer der sensibelsten Bereiche der Hochschulverwaltung. Denn die Grenze zwischen erwünschtem Wissenstransfer und problematischer Interessenkollision ist oft schmal, und die rechtlichen Konsequenzen bei Fehlern sind erheblich.

Das Nebentätigkeitsrecht für Beamtinnen und Beamte ist auf Bundesebene im Bundesbeamtengesetz verankert, wird aber durch die Landesbeamtengesetze und Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer unterschiedlich ausgestaltet. Allein diese föderale Vielfalt macht die Rechtsanwendung komplex: Was in Baden-Württemberg genehmigungsfrei ist, kann in Nordrhein-Westfalen anzeigepflichtig sein. Für Verwaltungsmitarbeitende, die Nebentätigkeitsanzeigen bearbeiten und Genehmigungen erteilen, ist eine sichere Kenntnis des jeweils anwendbaren Rechtsrahmens unverzichtbar.

Doch die Herausforderungen gehen über die reine Rechtsanwendung hinaus. In der Praxis stellen sich Fragen, die sich nicht allein aus dem Gesetzestext beantworten lassen: Wie geht man mit einer Professorin um, deren Beratungsunternehmen auffällig häufig Aufträge von Kooperationspartnern der eigenen Hochschule erhält? Was tun, wenn ein Wissenschaftler seine Nebentätigkeit erst meldet, nachdem die Vergütung bereits geflossen ist? Wie bewertet man den Umfang einer Nebentätigkeit, wenn die Grenzen zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit bei einer Forschungsprofessur naturgemäß fließend sind?

Hinzu kommt die politische Dimension: Nebentätigkeiten von Hochschullehrenden stehen regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit. Berichte über üppige Gutachterhonorare oder vermeintliche Interessenkonflikte können das Vertrauen in die Institution beschädigen – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Eine transparente und rechtssichere Verwaltungspraxis ist daher nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch ein Instrument der institutionellen Glaubwürdigkeit.

Dr. Stefanie Buchmann, Referentin im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, bringt in unserer Fortbildung sowohl die juristische Tiefe als auch die praktische Erfahrung mit. Sie vermittelt nicht nur die Rechtsgrundlagen, sondern arbeitet systematisch an den Grenzfällen, die in der Hochschulpraxis tatsächlich auftreten – von der Bewertung komplexer Sachverhalte über die Dokumentation bis hin zu Widerruf und dienstrechtlichen Konsequenzen.