§ 2b UStG kommt

Am 31.12.2026 endet die Option auf das alte Recht endgültig. Ab dem 01.01.2027 sind sämtliche wirtschaftlichen Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig, soweit keine der engen Ausnahmen des § 2b UStG greift. Nach drei Verlängerungen deutet diesmal nichts mehr auf einen Aufschub hin: Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sieht keine weitere Verlängerung vor, und das Bundesfinanzministerium konkretisiert stattdessen in immer kürzeren Abständen die offenen Anwendungsfragen.

Für Ihre Einrichtung heißt das: Jede Einnahme muss bewertet, jeder laufende Vertrag geprüft und jeder Prozess von der Rechnungsstellung bis zur Voranmeldung angepasst sein.
Diese Fortbildung begleitet Sie durch genau diese Umstellung – vom Prüfschema des § 2b UStG über die Leistungsinventur bis zur sauberen Abgrenzung rund um den Jahreswechsel, bei der Leistungszeitpunkt, Anzahlungen und Dauerschuldverhältnisse darüber entscheiden, welches Recht gilt. Sie erarbeiten an konkreten Fällen aus der Verwaltungspraxis einen priorisierten Fahrplan für die verbleibenden Monate und erkennen dabei auch, wo die Umstellung Ihnen über den Vorsteuerabzug finanziellen Spielraum verschafft.

Was Sie in dieser vertieften Umsatzsteuer-Weiterbildung für die öffentliche Hand (jPöR) lernen

  • Sicherheit im Prüfschema des § 2b UStG: Handlungsform, Wettbewerbsverzerrung, Bagatellgrenze und die Ausnahmen der Absätze 2 und 3.
  • Methodik für eine belastbare Ertrags- und Leistungsinventur Ihrer Einrichtung.
  • Klarheit über laufende Verträge zum Stichtag: Dauerschuldverhältnisse, Anzahlungen und die Vermeidung von § 14c UStG.
  • Überblick über Ihr Vorsteuerpotenzial, die Zuordnungsentscheidung und Berichtigungen nach § 15a UStG.
  • Handlungssicherheit bei Rechnungsstellung, Kontierung, Voranmeldungen und Haushaltsplanung.

Seminardetails

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Alt-Text-Vorschlag: „Porträtfoto von Christoph Glüsenkamp: Mann mit kurzen Haaren, Bart und markanter schwarzer Brille, lächelt in die Kamera, trägt ein weißes T-Shirt, steht vor einem Flipchart mit handgeschriebenen Notizen zu rechtlichen Fachbegriffen, Schwarz-Weiß-Aufnahme.
Diplom-Finanzwirt

Christoph Glüsenkamp LL.M.

Betriebsprüfer

Umsatzsteuer-Servicestelle Niedersächsisches Finanzministerium

Bundesfinanzakademie

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Begrenzte Plätze für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

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