Themen im Fokus

Im Prüfungsamt gleicht kein Tag dem anderen, doch die rechtlichen Herausforderungen bleiben bestehen. Zwischen täglichen Diskussionen über die Anerkennung von Attesten, nachträglichen Rücktritten und der rechtssicheren Notenbekanntgabe müssen Hochschulen zunehmend komplexere Einzelfälle entscheiden. Hinzu kommen neue Herausforderungen wie der Umgang mit KI-Tools, die sich in das bestehende Regelwerk der Täuschungsversuche einfügen müssen.

Dieses Seminar ist Ihr unverzichtbares Update für die tägliche Rechtspraxis. Wir spannen den Bogen von den klassischen „Dauerbrennern“ wie Prüfungsunfähigkeit und Attest-Bewertung hin zur aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte. Sie erhalten das nötige Rüstzeug, um Verfahren rechtssicher zu gestalten, Bescheide gerichtsfest zu formulieren und auch bei modernen Täuschungsmethoden souverän zu agieren.

Das nehmen Sie mit

  • Meistern Sie die klassischen Herausforderungen rund um Prüfungsunfähigkeit, Rücktritte und die Bewertung ärztlicher Atteste fehlerfrei.

  • Erfahren Sie, wie Verwaltungsgerichte aktuell urteilen und was das für Ihre Prüfungsordnungen und Bescheide bedeutet.

  • Lernen Sie, wie Sie Täuschungsversuche – analog wie digital – rechtssicher nachweisen und sanktionieren.

  • Erhalten Sie einen Überblick, wie sich Tools wie ChatGPT in das bestehende Prüfungsrecht einordnen lassen und wo Handlungsbedarf besteht.

  • Stärken Sie Ihre Position durch effektive Rechtsschutzmechanismen und wissen Sie genau, welche Rechte Sie als Hochschule haben.

  • Erkennen Sie typische Fehlerquellen in Prüfungsabläufen und minimieren Sie das Risiko von Widersprüchen schon im Vorfeld.

Seminar Details

Modalität

Präsenz in Berlin

format

Zwei ganze Tage

zeitraum

08:30 - 16:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Prüfungsrecht

Carsten Morgenroth

Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Prüfungsrecht

Marcus Korneli

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Willkommen zu Präsenzveranstaltungen

Manche Fragen lassen sich nicht in den Chat tippen. Manche Themen brauchen mehr als ein geteiltes Dokument. Und manche Erkenntnisse entstehen erst im Gespräch – zwischen Kolleginnen und Kollegen, die vor denselben Herausforderungen stehen wie Sie.

Für diese Fortbildungen haben wir bewusst ein Präsenzformat gewählt: Unsere Veranstaltungen im Silent Green Kulturquartier in Berlin-Wedding bieten den Rahmen, den komplexe Themen aus der öffentlichen Verwaltung verdienen – konzentriert, offen, ohne Ablenkung.

Das Silent Green Kulturquartier in Berlin-Wedding ist ein denkmalgeschütztes Ensemble auf dem Gelände eines ehemaligen Krematoriums, das heute als Ort für Kultur, Forschung und Austausch genutzt wird. Unsere Konferenz findet in den modernen Tagungsräumen des Quartiers statt – ruhig gelegen, mit Tageslicht und einer Architektur, die konzentriertes Arbeiten möglich macht, ohne den sterilen Charakter klassischer Konferenzhotels. Für zwei Tage intensiver Detailarbeit ein Ort, der zur Sache passt.

Direkter Austausch

Fragen stellen, Fälle besprechen, Lösungsansätze anderer Organisationen kennenlernen.

Fokus ohne Ablenkung

Kein Multitasking, kein geteilter Bildschirm.
Zwei Tage konzentriertes Arbeiten.

Klärung vor Ort

Referierende und KollegInnen direkt ansprechen – auch in den Pausen und beim Mittagessen.

Format

Zwei ganze Tage

Adresse

silent green
Gerichtstraße 35
13347 Berlin

Anreise

Vom Hauptbahnhof:
14 Minuten mit dem Bus

Hotelempfehlungen auf Anfrage

Verpflegung

Inkl. Pausensnacks, Mittagessen und Getränke

Fragen von Teilnehmenden

Fragen zum Thema

+Was versteht man unter Prüfungsrecht an Hochschulen?

Das Prüfungsrecht an Hochschulen und Universitäten umfasst alle Rechtsnormen, die das Prüfungsverfahren, die Bewertung von Prüfungsleistungen und die Rechte und Pflichten von Prüflingen und Prüfenden regeln. Seine Grundlage ist Artikel 12 GG, konkretisiert durch die Hochschulgesetze der Länder, die jeweilige Prüfungsordnung der Einrichtung sowie durch tragende Grundsätze der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wie das Zwei-Prüfer-Prinzip, den Beurteilungsspielraum, das Überdenkungsverfahren und das Verschlechterungsverbot. Jede Prüfungsentscheidung ist ein Verwaltungsakt und muss entsprechend den Anforderungen des allgemeinen Verwaltungsrechts genügen.

+Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an ein Attest bei Prüfungsunfähigkeit?

Ein bloßes „arbeitsunfähig geschrieben“ reicht im Prüfungsrecht regelmäßig nicht aus. Verwaltungsgerichte verlangen ein qualifiziertes Attest, aus dem sich konkrete Anknüpfungstatsachen ergeben: aus ärztlicher Sicht festgestellte Symptome, deren Auswirkungen auf die konkrete Prüfungsfähigkeit und der Zeitraum der Beeinträchtigung. Die Hochschule darf in ihrer Prüfungsordnung zudem vorsehen, dass das Attest unverzüglich vorgelegt werden muss und in Zweifelsfällen ein amtsärztliches Attest verlangt werden kann. Entscheidend für die spätere gerichtliche Überprüfung ist, dass die Anforderungen sauber in der Prüfungsordnung verankert und im Einzelfall konsequent angewendet werden.

+Wann liegt bei der Nutzung von ChatGPT ein Täuschungsversuch vor?

Die Rechtslage ist hier noch nicht in allen Details höchstrichterlich geklärt, doch die Grundlinie steht: Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn der Prüfling nicht zugelassene Hilfsmittel nutzt oder eine fremde Leistung als eigene ausgibt. Maßgeblich ist, was die Prüfungsordnung und der Aufgabenersteller an Hilfsmitteln zugelassen haben. Generative KI fällt in der Regel unter die nicht zugelassenen Hilfsmittel, sofern die Prüfungsordnung nichts anderes regelt. Der Nachweis erfolgt über den Anscheinsbeweis, gestützt auf sorgfältige Dokumentation und eine ordnungsgemäße Anhörung des Prüflings. Ergebnisse von KI-Erkennungssoftware sind dabei ein Indiz, tragen die Entscheidung aber in der Regel nicht allein. Hochschulen sollten dringend klare Regelungen zum Umgang mit KI in ihre Prüfungsordnungen aufnehmen.

+Was bedeutet das Verschlechterungsverbot im Prüfungsrecht?

Das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius) besagt, dass ein Prüfling durch den Widerspruch gegen seine Bewertung nicht schlechter gestellt werden darf, als er ohne Widerspruch stünde. Wer gegen die Note 3,7 Widerspruch einlegt, muss also nicht fürchten, anschließend eine 4,0 zu bekommen. Der Grundsatz dient dem effektiven Rechtsschutz: Ohne ihn würde kaum jemand wagen, eine Bewertung überprüfen zu lassen. In bestimmten Konstellationen – etwa wenn im Rahmen des Überdenkungsverfahrens erstmals ein Täuschungsversuch entdeckt wird – kennt die Rechtsprechung allerdings Ausnahmen, die im Einzelfall sauber abzugrenzen sind.

Organisatorische Fragen

+Was ist im Preis für Präsenzveranstaltungen enthalten?

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.

+Wie erfolgt die Bezahlung und wann erhalte ich die Rechnung?

Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.

+Was passiert, wenn ich verhindert bin oder stornieren muss?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.

+Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

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Prüfungsrecht an Hochschulen: Warum jeder Bescheid gerichtsfest sein muss

Im Prüfungsamt einer Hochschule oder Universität fallen täglich Entscheidungen, die in Grundrechte der Studierenden eingreifen – und genau deshalb jederzeit einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten müssen. Ob es um die Anerkennung eines Attests bei Prüfungsunfähigkeit geht, um den Nachweis eines Täuschungsversuchs, um die Bewertung einer schriftlichen Arbeit oder um die Ablehnung eines Härtefallantrags: Jede dieser Entscheidungen ist ein Verwaltungsakt. Und jeder Verwaltungsakt kann angefochten werden.

Der rechtliche Rahmen des Prüfungsrechts an Hochschulen ist dabei über Jahrzehnte durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte geformt worden. Grundrechtlich verankert in Artikel 12 GG, konkretisiert durch das jeweilige Hochschulgesetz und die Prüfungsordnung der Einrichtung, ergänzt durch ungeschriebene Grundsätze wie das Zwei-Prüfer-Prinzip, den Beurteilungsspielraum, das Überdenkungsverfahren und das Verschlechterungsverbot. Wer im Prüfungsamt arbeitet oder als Prüfungsausschuss entscheidet, bewegt sich in einem dicht gewebten Netz aus Vorschriften, Prinzipien und höchstrichterlicher Rechtsprechung – und muss dieses Netz im Alltag souverän beherrschen.

In der Praxis zeigt sich die Komplexität vor allem an den wiederkehrenden Dauerbrennern: Wann gilt ein Prüfling als prüfungsunfähig, und welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an das vorgelegte Attest? Unter welchen Voraussetzungen darf ein Rücktritt von der Prüfung noch nachträglich erklärt werden? Wie grenzt man den Nachteilsausgleich sauber von der Prüfungsunfähigkeit ab? Und wie formuliert man einen Bescheid bei einem Täuschungsversuch so, dass er einer gerichtlichen Überprüfung standhält – inklusive ordnungsgemäßer Anhörung, belastbarem Anscheinsbeweis und rechtssicherer Sanktionierung?

Neu hinzu kommt seit wenigen Jahren eine Dimension, die kaum eine Prüfungsordnung systematisch erfasst: der Einsatz von KI-Werkzeugen wie ChatGPT durch Prüflinge. Plötzlich stehen Prüfungsämter vor der Frage, ab welcher Nutzungstiefe ein Täuschungsversuch vorliegt, wie sich der Einsatz generativer KI überhaupt nachweisen lässt und wie der Prüfungsausschuss mit Plagiatssoftware umgehen darf, deren Ergebnisse selbst rechtlich umstritten sind. Wer hier auf ältere Leitfäden vertraut, riskiert, dass der erste Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht landet – und dort scheitert.

Die Folgen fehlerhafter Prüfungsentscheidungen sind für die Einrichtung erheblich. Ein einzelner aufgehobener Bescheid ist selten das Problem. Problematisch wird es, wenn das Verwaltungsgericht einen strukturellen Verfahrensfehler feststellt: eine unzureichende Begründung, ein verletztes Überdenkungsverfahren, eine fehlerhafte Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, eine nicht dokumentierte Akteneinsicht. In solchen Fällen wirkt die Entscheidung weit über den Einzelfall hinaus – und zwingt die Hochschule zu Nachprüfungen, Wiederholungen und im schlimmsten Fall zum Entzug bereits erteilter akademischer Grade.

Unsere Fortbildung zum Prüfungsrecht an Hochschulen und Universitäten setzt genau an diesen Praxisfragen an. Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Prüfungsämtern, Justiziariate, Referatsleitungen für Studium und Lehre, Mitglieder von Prüfungsausschüssen sowie an Prüfende, die ihre Entscheidungen rechtssicher treffen und begründen wollen. Im Mittelpunkt stehen die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, konkrete Fallkonstellationen aus dem Hochschulalltag und die Formulierung gerichtsfester Bescheide – bundesweit, nicht auf das Recht eines einzelnen Landes verengt.

Behandelt werden die klassischen Themen des Prüfungsrechts ebenso wie die neuen Herausforderungen der letzten Jahre: Prüfungsunfähigkeit und Attest, Rücktritt, Nachteilsausgleich, Bewertung und Zweitkorrektur, Täuschungsversuch analog und digital, Widerspruchsverfahren und Überdenkungsverfahren, Akteneinsicht, Härtefallanträge und der rechtssichere Umgang mit KI-gestützten Prüfungsleistungen. Die Referierenden arbeiten mit konkreten Beispielen aus ihrer Prüfungs- und Verwaltungspraxis – und vermitteln das Rüstzeug, mit dem Sie am Tag nach dem Seminar direkt in Ihre nächste Prüfungsakte gehen können.

Die Fortbildung findet als zweitägige Präsenzveranstaltung in Berlin statt. Bewusst gewählt, denn Prüfungsrecht lebt vom Austausch über konkrete Fälle – und der funktioniert in einem Raum mit kleiner Gruppe besser als auf einer Kachel im Videokonferenzsystem. Sie bringen Ihre eigenen Fragen, Ihre strittigen Bescheide und Ihre offenen Grenzfälle mit, diskutieren sie mit den Referierenden und mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Hochschulen, und nehmen nicht nur rechtliche Klarheit mit nach Hause, sondern auch ein belastbares Netzwerk für die Fragen, die erst im Nachgang auftauchen.