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Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E) bilden die strategische Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, bergen jedoch komplexe Haftungs- und Beihilferisiken. Die Anforderungen steigen: Verschärftes Antikorruptionsrecht und strenge beihilferechtliche Grenzen treffen auf harte Verhandlungsrealitäten.
Unsere F&E-Fortbildung bringt Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Sie lernen, Verträge nicht nur juristisch wasserdicht zu gestalten, sondern auch Ihre Interessen in Verhandlungen durchsetzungsstark zu vertreten, ohne Compliance-Vorgaben zu verletzen.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Volljurist
Mirco Theiner
Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge
Universität Bonn

Rechtsanwalt
Martin Trillsch LL.M.
Abteilungsleiter Forschungsverträge und Drittmittelmanagement
Universitätsklinikum Bonn
Fragen von Teilnehmenden
Fragen zum Thema
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen, die Forschungs- und Entwicklungsverträge gestalten, prüfen oder verhandeln — etwa in Justiziariaten, Stabsstellen für Forschungsverträge, Drittmittelabteilungen oder der Verwaltungsleitung. Auch Beschäftigte, die erstmals mit F&E-Verträgen und Kooperationsvereinbarungen in Berührung kommen, steigen mit diesem Seminar strukturiert ein.
Beim Auftragsforschungsvertrag erbringt die Hochschule eine klar definierte Forschungsleistung für einen externen Auftraggeber — Risiko und Ergebnisverwertung liegen in der Regel beim Auftraggeber. Der Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Unternehmen hingegen sieht eine gemeinsame Forschungstätigkeit vor, bei der beide Parteien Ressourcen einbringen und Rechte am Ergebnis teilen. Diese Unterscheidung ist nicht nur vertragsrechtlich relevant, sondern hat unmittelbare Konsequenzen für die beihilferechtliche Einordnung und die steuerliche Behandlung. Im Seminar erarbeiten wir, welcher Vertragstyp in welcher Situation die richtige Wahl ist.
Erfahrungsgemäß entstehen die größten Risiken bei drei Klauseltypen: Erstens bei Haftungs- und Gewährleistungsregelungen, wo Hochschulen häufig unter Druck gesetzt werden, weitreichende Garantien zu übernehmen, die ihrem Forschungscharakter widersprechen. Zweitens bei Verwertungsrechten und IP-Klauseln, die bestimmen, wer Erfindungen und Ergebnisse nutzen darf — hier kollidieren Unternehmensinteressen regelmäßig mit dem Publikationsinteresse der Wissenschaft. Drittens bei Geheimhaltungsvereinbarungen, die zu weit gefasst die akademische Freiheit einschränken können. Das Seminar vermittelt, wie Sie diese Klauseln erkennen, bewerten und in Verhandlungen mit Industriepartnern souverän gegensteuern.
Forschungskooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen sind beihilferechtlich heikel, weil eine zu günstige Leistungserbringung durch die Hochschule als unzulässige staatliche Beihilfe gewertet werden kann. Entscheidend ist, ob die Hochschule zu marktüblichen Konditionen tätig wird und ob die Zusammenarbeit als echte Kooperation oder verdeckte Auftragsforschung einzustufen ist. Fehler an dieser Schnittstelle können zu Rückforderungen und Reputationsschäden führen. Im Seminar zeigen wir, wie Sie F&E-Verträge so gestalten, dass sie beihilferechtlich sauber sind — ohne dabei Verhandlungsspielraum zu verschenken.
Organisatorische Fragen
Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.
Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.
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Forschungsverträge rechtssicher gestalten: Wo Wissenschaft auf harte Verhandlungsrealität trifft
Forschungs- und Entwicklungsverträge sind das Rückgrat der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ob gemeinsame Entwicklungsprojekte, Auftragsforschung für Industriepartner oder kooperative Promotionsprogramme – überall dort, wo Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit externen Partnern zusammenarbeiten, bildet der Vertrag die Grundlage für Rechte, Pflichten und die Verteilung von Risiken.
Doch die Vertragspraxis an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht unter zunehmendem Druck. Auf der einen Seite verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen: Das Antikorruptionsrecht setzt enge Grenzen für Zuwendungen und geldwerte Vorteile, und das EU-Beihilferecht verlangt marktgerechte Konditionen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten. Auf der anderen Seite werden die Verhandlungspartner anspruchsvoller: Große Industrieunternehmen kommen mit eigenen Vertragsmustern, die auf maximale IP-Sicherung und minimale Haftung ausgelegt sind – und die für eine öffentliche Einrichtung oft nicht ohne Weiteres akzeptabel sind.
Die Kernfragen, die sich in der Praxis stellen, sind dabei immer dieselben: Wem gehören die Ergebnisse? Unter welchen Bedingungen darf die Hochschule weiter publizieren? Wie wird der finanzielle Beitrag des Partners kalkuliert, ohne gegen Beihilferecht zu verstoßen? Und wie schützt man sich vor Haftungsrisiken, wenn ein Projektergebnis in einem Produkt verwendet wird, das später Schäden verursacht?
Besonders brisant wird es an der Schnittstelle zum Beihilferecht. Der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen) definiert klare Grenzen: Auftragsforschung muss zu Marktpreisen abgerechnet werden, und bei gemeinsamer Forschung müssen die IP-Rechte im Verhältnis zum jeweiligen Beitrag stehen. Wer diese Grenzen überschreitet – sei es durch zu günstige Preise oder durch eine unverhältnismäßige IP-Übertragung an den Industriepartner –, riskiert eine Einstufung als unzulässige staatliche Beihilfe.
Unsere Fortbildung bringt zwei Referierende zusammen, die diese Spannungsfelder aus der täglichen Praxis kennen. Mirco Theiner, Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge an der Universität Bonn, verhandelt regelmäßig mit Industriepartnern und kennt die Fallstricke, die in vermeintlich standardisierten Vertragsklauseln stecken. Martin Trillsch LL.M., Abteilungsleiter für Forschungsverträge und Drittmittelmanagement am Universitätsklinikum Bonn, bringt die besondere Perspektive der Hochschulmedizin ein, wo klinische Studien und Industriekooperationen zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich bringen.
Gemeinsam vermitteln sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem Verhandlungsstrategien: Wie setzt man eigene Positionen durch, ohne den Kooperationspartner zu verlieren? Wie erkennt man kritische Klauseln frühzeitig? Und wie dokumentiert man Vertragsverhandlungen so, dass die Einrichtung im Streitfall abgesichert ist?

