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Standardverträge wie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und Material Transfer Agreements (MTA) gehören zum Tagesgeschäft, doch gerade bei Ausgründungsvorhaben oder der Nutzung biologischer Ressourcen liegen die Tücken im Detail. Ein schlecht formuliertes NDA kann den Start eines Spin-offs gefährden; Unkenntnis über internationale Abkommen wie Nagoya oder ITPGRFA kann zu schweren Compliance-Verstößen führen.

Dieses Seminar geht in die Tiefe: Wir beleuchten, wie Sie Wissensschutz bei Ausgründungen passgenau gestalten, Haftungsrisiken bei Materialweitergaben ausschließen und im Dschungel der internationalen Bio-Compliance (MAT, PIC, Benefit-Sharing) den Überblick behalten.

Das nehmen Sie mit

  • Sicherheit bei der Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), um den Abfluss von eigenem Know-how zu verhindern.
  • Klarheit über Eigentumsrechte, Haftung und Rückgabepflichten beim physischen Austausch von Forschungsmaterialien (MTA).
  • Orientierung im Regelwerk von Nagoya und ITPGRFA: Fällt Ihr Material unter ein Abkommen und welche EU-Pflichten ergeben sich daraus?

  • Routine für die effiziente Abwicklung dieser Vorfeld-Verträge, ohne spätere Verwertungspotenziale zu gefährden.
  • Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen notwendiger Regelung und bürokratischem Ballast bei „kleineren“ Vertragsarten.
Seminar Details

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Volljurist

Mirco Theiner

Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge

 

Universität Bonn

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Maximal 25 Teilnehmende für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

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Forschungsverträge: NDA, MTA und Nagoya-Protokoll – die unterschätzten Risiken im Vorfeld der Kooperation

Bevor der eigentliche Forschungsvertrag steht, sind in der Regel bereits mehrere Vereinbarungen geschlossen: eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Schutz vertraulicher Informationen, ein Material Transfer Agreement (MTA) für den Austausch von Proben oder Substanzen, und bei biologischen Ressourcen möglicherweise eine Erklärung zur Einhaltung des Nagoya-Protokolls. Diese Vorfeld-Verträge gelten in vielen Verwaltungen als Routinegeschäft – und genau das macht sie gefährlich.

Denn ein schlecht formuliertes NDA kann weit mehr Schaden anrichten als ein fehlender Forschungsvertrag. Wenn die Geheimhaltungspflichten zu breit definiert sind, blockieren sie die spätere Publikation von Forschungsergebnissen. Wenn sie zu eng gefasst sind, fließt Know-how ab, das die Einrichtung eigentlich schützen wollte. Besonders kritisch wird es bei Ausgründungsvorhaben: Wenn ein Spin-off auf Technologien aufbaut, die unter ein NDA mit einem Industriepartner fallen, kann die Vertraulichkeitsvereinbarung den gesamten Gründungsprozess gefährden – oder die Hochschule in eine Vertragsstrafe treiben.

Bei Material Transfer Agreements geht es um physische Forschungsmaterialien: Zelllinien, chemische Verbindungen, biologische Proben, Prototypen. Die Fragen, die ein MTA regeln muss, klingen technisch, haben aber erhebliche rechtliche Tragweite: Wem gehören Ergebnisse, die mit dem überlassenen Material erzielt werden? Haftet der Absender, wenn das Material kontaminiert ist? Und unter welchen Bedingungen muss das Material zurückgegeben oder vernichtet werden?

Eine besondere Komplexitätsstufe erreichen Vereinbarungen, die biologische Ressourcen betreffen. Das Nagoya-Protokoll und der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (ITPGRFA) regulieren den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung. Für Forschungseinrichtungen bedeutet das: Wer mit biologischem Material aus bestimmten Herkunftsländern arbeitet, muss Sorgfaltspflichten einhalten und Nachweise führen – auch dann, wenn das Material über Dritte bezogen wurde.

Mirco Theiner, Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge an der Universität Bonn, vermittelt in dieser Fortbildung die praktischen Fertigkeiten für den routinierten und gleichzeitig rechtssicheren Umgang mit diesen Vorfeld-Verträgen: Worauf kommt es bei der Prüfung eines NDA wirklich an? Welche MTA-Klauseln sind verhandelbar und welche nicht? Und wie stellt man Nagoya-Konformität sicher, ohne den Forschungsbetrieb in bürokratischen Aufwand zu ersticken?