Overhead (Programmpauschale)
Ausführlich
Die Programmpauschale fließt nicht in das Forschungsprojekt selbst, sondern an die Hochschule als Trägerin. Dort wird sie zentral verwaltet und nach internen Regeln teilweise an Fakultäten oder die antragstellende Arbeitsgruppe weitergegeben.
Seit Mitte 2023 setzt die DFG eine einrichtungsspezifische Verwendungsleitlinie voraus. Der Wissenschaftsrat hält langfristig 40 % für angemessen (Positionspapier 2023), ein 2024 vom BMBF beauftragtes Gutachten bezifferte den realen Bedarf sogar auf rund 45 %. Die DFG selbst forderte 30 %.
Die interne Verteilung der Pauschale ist an vielen Einrichtungen ein Politikum: Zwischen zentraler Infrastrukturfinanzierung und Anreizwirkung für Antragstellende muss jede Hochschule ihren eigenen Schlüssel finden. Die seit 2023 geforderte Verwendungsleitlinie zwingt zu Transparenz – ein guter Anlass, die eigene Verteilpraxis zu überprüfen.
Für die Finanzplanung wichtig: Die Pauschale wird auf die tatsächlich verausgabten Mittel gezahlt, nicht auf die Bewilligungssumme.
Was landet wirklich in der Arbeitsgruppe?
Ein DFG-Projekt mit 400.000 € direkten Kosten erhält zusätzlich 88.000 € Programmpauschale (22 %). Die Universität behält davon 70 %; die restlichen 30 % – also 26.400 € – fließen an die Arbeitsgruppe. Nutzbar sind sie zum Beispiel für Tagungsreisen oder Geräte, die im eigentlichen Antrag nicht förderfähig waren.
Typische Hürden
- Der Overhead ist kein „Bonus“ für Antragstellende – der Großteil bleibt bei der Einrichtung.
- Wie viel bei der Arbeitsgruppe ankommt, regelt jede Hochschule intern unterschiedlich – vorab klären.
- In EU-Programmen heißt das Gegenstück „indirect costs“ und folgt mit 25 % anderen Regeln.
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