Drittmittel
Ausführlich
Nicht als Drittmittel gelten die laufenden Haushaltsmittel des Trägers (Grundfinanzierung) und reine Studienförderstipendien. Für die Verwaltung entscheidend: Jede Drittmittelquelle bringt eigene Regeln mit – vom Zuwendungsrecht des Bundes über die DFG-Verwendungsrichtlinien bis zum EU-Fördervertrag. Wer Drittmittel bewirtschaftet, arbeitet also immer mit den Vorgaben des jeweiligen Geldgebers. Drittmittel sind längst mehr als ein Zusatzbudget: An vielen Hochschulen finanzieren sie einen erheblichen Teil des wissenschaftlichen Personals und gelten als Indikator für Forschungsstärke. Entsprechend professionell sind die Strukturen geworden – von zentralen Drittmittelabteilungen über Forschungsreferate bis zu spezialisierter Software für die Projektverwaltung. Für Mitarbeitende in der Verwaltung bedeutet das: Drittmittelkompetenz ist zu einer eigenständigen, gefragten Qualifikation geworden.
Ein Projekt, drei Regelwerke
Eine Arbeitsgruppe wirbt parallel ein DFG-Projekt, ein BMBF-Verbundvorhaben und einen Industrieauftrag ein. Alle drei sind Drittmittel – aber jedes folgt anderen Regeln: privatrechtlicher DFG-Vertrag, Zuwendungsbescheid mit ANBest-P und ein zu Vollkosten kalkulierter Forschungsvertrag.
Typische Hürden
- Drittmittel sind kein einheitlicher Topf – Bewirtschaftungsregeln immer je Geldgeber prüfen.
- Industriemittel sind häufig wirtschaftliche Tätigkeit: Trennungsrechnung und Umsatzsteuer beachten.
- Drittmittel sind zweckgebunden – eine freie Verwendung wie bei Haushaltsmitteln ist ausgeschlossen.
Verwandte Begriffe
Passende Fortbildung
Drittmittelmanagement Basiskurs
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