Drittmittel

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusätzlich zur regulären Grundausstattung von dritter Seite zufließen – etwa von der DFG, dem Bund, der EU, Stiftungen oder Unternehmen. Sie werden in der Regel projektbezogen und befristet für konkrete Vorhaben in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung bereitgestellt.

Ausführlich

Nicht als Drittmittel gelten die laufenden Haushaltsmittel des Trägers (Grundfinanzierung) und reine Studienförderstipendien. Für die Verwaltung entscheidend: Jede Drittmittelquelle bringt eigene Regeln mit – vom Zuwendungsrecht des Bundes über die DFG-Verwendungsrichtlinien bis zum EU-Fördervertrag. Wer Drittmittel bewirtschaftet, arbeitet also immer mit den Vorgaben des jeweiligen Geldgebers. Drittmittel sind längst mehr als ein Zusatzbudget: An vielen Hochschulen finanzieren sie einen erheblichen Teil des wissenschaftlichen Personals und gelten als Indikator für Forschungsstärke. Entsprechend professionell sind die Strukturen geworden – von zentralen Drittmittelabteilungen über Forschungsreferate bis zu spezialisierter Software für die Projektverwaltung. Für Mitarbeitende in der Verwaltung bedeutet das: Drittmittelkompetenz ist zu einer eigenständigen, gefragten Qualifikation geworden.

Fallbeispiel

Ein Projekt, drei Regelwerke

Eine Arbeitsgruppe wirbt parallel ein DFG-Projekt, ein BMBF-Verbundvorhaben und einen Industrieauftrag ein. Alle drei sind Drittmittel – aber jedes folgt anderen Regeln: privatrechtlicher DFG-Vertrag, Zuwendungsbescheid mit ANBest-P und ein zu Vollkosten kalkulierter Forschungsvertrag.

Typische Hürden

  • Drittmittel sind kein einheitlicher Topf – Bewirtschaftungsregeln immer je Geldgeber prüfen.
  • Industriemittel sind häufig wirtschaftliche Tätigkeit: Trennungsrechnung und Umsatzsteuer beachten.
  • Drittmittel sind zweckgebunden – eine freie Verwendung wie bei Haushaltsmitteln ist ausgeschlossen.

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