Er referiert seit vielen Jahren bundesweit zu hochschulrechtlichen Themen, neben Zulassungs-, Kapazitäts- und Prüfungsrecht vor allem auch zum Berufungsrecht. Hier gehören neben dem allgemeinen Berufungsrecht auch Sonderformen (wie Tenure Track, gemeinsame Berufungen) sowie besondere Verfahrenssituationen (wie Befangenheit, Abbruch von Berufungsverfahren oder Konkurrentenstreitigkeiten) zu seinem Portfolio.

Porträtfoto von Markus Glöckner: Mann mit dunklen, leicht welligen Haaren und Dreitagebart, lächelt breit in die Kamera, trägt einen dunklen Anzug mit weißer Krawatte, unscharfer Hafen im Hintergrund.

Dr. Markus Glöckner

Zur Person auf einen Blick

  • Seit 20 Jahren Justiziar

  • Mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Leitung von Berufungsverfahren

  • Referiert bundesweit zu hochschulrechtlichen Themen

11/05/2026
2,6 Minuten

Jedes Jahr werden an deutschen Hochschulen etwa 1200 Professuren neu besetzt. Das sind 1200 Berufungsverfahren pro Jahr, bei denen Rechtsfehler passieren können.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4 „Personal an Hochschulen“

Publivio: Was ist der häufigste Rechtsfehler, der Hochschulen in Berufungsverfahren unterläuft?

Dr. Glöckner: Die Verfahrensvorgaben werden häufig nicht ausreichend beachtet, weil sich mehr auf die fachliche Auswahlentscheidung konzentriert wird. Doch das Gericht sucht im Gerichtsverfahren nach der „dünnsten Stelle im Brett“ – und Verfahrensfehler sind schneller gemacht und im Prozess gefunden als Ermessensfehler im Auswahlverfahren.

Publivio: Wo fangen die meisten Probleme in einem Berufungsverfahren an – in welcher Phase?

Dr. Glöckner: Nach meinem Eindruck im Auswahlverfahren in der Berufungskommission.

Publivio: Was ist das eine Urteil der letzten Jahre, das Hochschulen kennen sollten?

Dr. Glöckner: Das Berufungsrecht ist nicht durch aktuelle Entwicklungen, divergierende oder hervorzuhebende, höchstrichterliche Entscheidungen aus neuerer Zeit gekennzeichnet. Wichtig ist vielmehr, die Rechtslage und einschlägige Rechtsprechung in den Grundzügen zu kennen, insbesondere die der örtlich zuständigen Instanzgerichte.

Laut dem Monitoringbericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz führen nur rund vier Prozent aller Bewerbungen auf eine Universitätsprofessur zu einer tatsächlichen Berufung. Die Konkurrenz ist also enorm und entsprechend hoch ist der Anreiz für unterlegene Bewerber, ein fehlerhaftes Verfahren gerichtlich anzufechten. Eine Konkurrentenklage kann die Besetzung der Stelle vollständig blockieren. Das unterstreicht, warum das solide Beherrschen der rechtlichen Grundlagen entscheidender ist als die Kenntnis einzelner Leitentscheidungen.

Quelle: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK): Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. 22. Fortschreibung des Datenmaterials (2016/2017). Materialien der GWK, Heft 57. Bonn 2018. Online: gwk-bonn.de

Publivio: Was müssen Berufungskommissionen zu Beginn klären, bevor sie irgendetwas anderes tun?

Dr. Glöckner: Zum einen ist zu Beginn eine aussagekräftige Ausschreibung mit handhabbaren Auswahlkriterien zu verfassen, zum anderen sind so früh wie möglich etwaige Befangenheiten zu klären.

Publivio: Was geht bei der Dokumentation in Berufungsverfahren am häufigsten schief?

Dr. Glöckner: Es wird nicht in einer Weise dokumentiert, die ohne Weiteres für Personen, die nicht dabei waren, die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar begründen. Das schafft Probleme, denn für Gerichte gilt die dokumentierte Wirklichkeit, das heißt, aus der Aktendokumentation folgt was wie war.

Dr. Markus Glöckner ist Justitiar und Koordinator für Personalangelegenheiten für Hochschullehrende an der Universität Rostock. Er ist seit zwanzig Jahren Justiziar und seit mehr als zehn Jahren Leiter der für Berufungsverfahren zuständigen Verwaltungsstelle der Universität Rostock.

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