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Öffentliche Einrichtungen und Hochschulen bewegen sich längst nicht mehr im steuerfreien Raum. Ob Sponsoring, Cafeteria oder Auftragsforschung: Überall dort, wo Einnahmen erzielt werden, entstehen schnell steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die Komplexität steigt, und damit auch das Haftungsrisiko für die Geschäftsleitung. Ein fehlendes oder lückenhaftes internes Kontrollsystem wird von der Finanzverwaltung zunehmend strenger geahndet.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen das nötige Praxiswissen, um Ihre Einrichtung steuerlich wetterfest zu machen. Wir konzentrieren uns auf die korrekte Erfassung und Gewinnermittlung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten und zeigen Ihnen, wie Sie durch ein Tax Compliance Management-System (TCMS) Organisationsverschulden vermeiden und Betriebsprüfungen souverän bestehen.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Diplom-Finanzwirt
Maik Schäfer
Bundesbetriebsprüfer
und Dozent
BZSt
Hochschule des Bundes
Bundesfinanzakademie

Besteuerung
Prof. Dr. Dirk Jäschke
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
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Tax Compliance im öffentlichen Sektor: Warum Steuerpflichten längst kein Randthema mehr sind
Öffentliche Einrichtungen genießen kein pauschales Steuerprivileg. Überall dort, wo Hochschulen, Kommunen oder Forschungseinrichtungen wirtschaftlich tätig werden – ob Cafeteria, Parkhaus, Auftragsforschung, Weiterbildungsangebot oder Sponsoringvertrag –, entstehen potenziell steuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art (BgA). Und mit jedem BgA wächst das Risiko, dass steuerliche Pflichten übersehen, falsch eingeordnet oder schlicht zu spät erkannt werden.
Die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und wirtschaftlicher Tätigkeit ist das Kernproblem. Wo hört die steuerfreie Daseinsvorsorge auf und wo beginnt der steuerpflichtige Wettbewerb? Die Antwort ist selten eindeutig: Ist die Vermietung eines Hörsaals an ein Unternehmen für eine Firmenveranstaltung hoheitlich oder wirtschaftlich? Was ist mit dem Verkauf von Forschungsergebnissen? Und wie bewertet man die Überlassung von Großgeräten an Industriepartner gegen Kostenbeteiligung?
Die Risiken, die aus einer fehlerhaften Einordnung entstehen, sind erheblich. Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung bei öffentlichen Einrichtungen nehmen zu – und decken regelmäßig nicht gemeldete BgA, fehlerhafte Gewinnermittlungen und unterlassene Umsatzsteuererklärungen auf. Die Nachforderungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen, und im schlimmsten Fall kommen Haftungsfragen für die handelnden Personen hinzu.
Genau hier setzt Tax Compliance an: ein systematischer Ansatz, um steuerliche Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern – bevor der Prüfer kommt. Ein Tax Compliance Management System (TCMS) ist kein abstraktes Konzept, sondern ein konkretes Instrumentarium: Prozesse zur Identifikation steuerpflichtiger Sachverhalte, klare Zuständigkeiten, Dokumentationsstandards und ein Berichtswesen, das die Leitungsebene einbindet. Der Aufbau eines TCMS ist Aufwand – aber er ist deutlich geringer als die Kosten einer Betriebsprüfung, die Fehler über mehrere Jahre hinweg aufarbeitet.
Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern und Dozent an der Bundesfinanzakademie, kennt die typischen Fehler, die bei Prüfungen öffentlicher Einrichtungen zutage treten. Prof. Dr. Dirk Jäschke vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen bringt die systematische Perspektive des Steuerrechts der öffentlichen Hand ein. Gemeinsam vermitteln sie in unserer Fortbildung, wie öffentliche Einrichtungen ihre steuerlichen Risiken in den Griff bekommen – von der BgA-Identifikation über die Gewinnermittlung bis zum Aufbau eines belastbaren TCMS.

