EU-Beihilferecht in der Praxis: Rechtsprechung, AGVO und aktuelle Entwicklungen

Die rechtssichere Vergabe von EU-Fördermitteln stellt Organisationen vor komplexe Herausforderungen. Unsere Jahresfachkonferenz „EU-Beihilfen in deutscher Praxis“ beleuchtet aktuelle Themen der praxisrelevanten EU-Beihilfenfelder.

Als fest etablierte Kommunikationsplattform in Deutschland bietet die Konferenz Praktikerinnen und Praktikern und Verantwortlichen aus diesem Bereich wieder einen spannenden Austausch mit Speakern der EU und hochkarätigen nationalen Referierenden. Die Fachvorträge und Vertiefungsdiskussionen werden durch Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte begleitet.

Ihr jährliches Update zum EU-Beihilferecht: Netzwerk, Praxislösungen und Brüsseler Agenda

  • Zugang zu einem exklusiven Netzwerk: Tauschen Sie sich direkt mit Fachkolleginnen und -kollegen aus Ministerien und Verwaltung über gemeinsame Herausforderungen aus.
  • Update zur aktuellen Rechtsprechung: Erhalten Sie prägnante Analysen der wichtigsten EuGH-Urteile und Kommissionsentscheidungen der letzten 12 Monate.
  • Einblicke in die Brüsseler Agenda: Erfahren Sie frühzeitig, welche beihilferechtlichen Weichenstellungen und Reformen auf EU-Ebene geplant sind.
  • Lösungen für die Praxis: Diskutieren Sie konkrete Fallstricke bei der Anwendung der AGVO oder DAWI-Beschlüsse im Kreis von Experten.

Seminardetails

Modalität

Online

format

Zwei ganze Tage

zeitraum

08:30 - 16:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Bernhard von Wendland

EU Beihilfen

Bernhard von Wendland

Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb

Policy Officer der EU-Kommission und Mitherausgeber des Standardwerks „Europäisches Wettbewerbsrecht".

Dr. Hanns Peter Nehl

EU Beihilfen

Dr. Hanns Peter Nehl

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Langjähriger Rechtsreferent am Gericht der Europäischen Union in Luxemburg.

Dr. Tobias Traupel

EU Beihilfen

Dr. Tobias Traupel

Becker Büttner Held (BBH)

War bis 2026 Abteilungsleiter für Europa und Recht im Wirtschaftsministerium NRW und berät heute bei BBH zum EU-Beihilferecht.

Fragen von Teilnehmenden

Fragen zum Thema

+Was ist das EU-Beihilferecht und warum ist es für den öffentlichen Dienst relevant?

Das EU-Beihilferecht regelt, unter welchen Bedingungen Mitgliedsstaaten und öffentliche Stellen wirtschaftliche Tätigkeiten finanziell unterstützen dürfen, ohne den Binnenmarkt zu verzerren. Für den öffentlichen Dienst ist es relevant, weil staatliche Zahlungen an oder für Unternehmen grundsätzlich als Beihilfe gelten können, mit Meldepflichten oder dem Risiko von Rückforderungen bei Verstößen.

+Warum ist das EU-Beihilferecht für Hochschulen besonders komplex?

Hochschulen üben sowohl wirtschaftliche Tätigkeiten (Auftragsforschung, Weiterbildung, Technologietransfer) als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten (Grundlagenforschung, Lehre) aus. Die Abgrenzung ist beihilferechtlich entscheidend, weil nur für den wirtschaftlichen Bereich eine Beihilferelevanz besteht. Eine fehlerhafte Einordnung kann zu Rückforderungen und Reputationsrisiken führen.

+Was sind De-minimis-Beihilfen und wann sind sie zulässig?

De-minimis-Beihilfen sind staatliche Unterstützungen unterhalb einer bestimmten Schwelle (derzeit 300.000 Euro über drei Jahre), die als so gering gelten, dass sie den Wettbewerb nicht spürbar beeinträchtigen. Sie sind ohne Genehmigung zulässig, müssen aber korrekt dokumentiert werden. Öffentliche Stellen sind verpflichtet, die Kumulation von De-minimis-Beihilfen zu überwachen.

+Für wen ist die Beihilferechts-Konferenz geeignet?

Die Konferenz richtet sich an Juristen, Förderreferentinnen, Haushaltsverantwortliche und Verwaltungsfachkräfte in Behörden, Ministerien, Hochschulen und öffentlichen Unternehmen, die Beihilfefragen bearbeiten, Förderprogramme verwalten oder Zuwendungsbescheide erlassen. Auch Betriebsprüfer und Innenrevisoren profitieren von der aktualisierten Rechtslage.

Organisatorische Fragen

+Wie erfolgt die Bezahlung und wann erhalte ich die Rechnung?

Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.

+Was passiert, wenn ich verhindert bin oder stornieren muss?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.

+Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

+Was ist im Preis für Präsenzveranstaltungen enthalten?

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Begrenzte Plätze für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

Ähnliche Fortbildungen zum Thema

Jahresfachkonferenz EU-Beihilferecht: Wo sich Praxis und europäische Rechtsetzung treffen

Das EU-Beihilferecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete im europäischen Verwaltungsrecht. Neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs, überarbeitete Leitlinien der Kommission und reformierte Gruppenfreistellungsverordnungen verändern die Spielregeln in einem Tempo, das für Praktikerinnen und Praktiker schwer nachzuhalten ist. Was gestern noch als beihilfefrei galt, kann morgen durch eine Kommissionsentscheidung in Frage gestellt werden – und umgekehrt können neue Ausnahmetatbestände Handlungsspielräume eröffnen, die bisher nicht existierten.

Für Ministerien, Bewilligungsbehörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Fördermittel vergeben oder selbst empfangen, ist die beihilferechtliche Einordnung eine tägliche Herausforderung. Ist eine kommunale Wirtschaftsfördermaßnahme mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vereinbar? Fällt die Finanzierung eines Krankenhauses unter den DAWI-Beschluss? Und wie bewertet man die Unterstützung eines kommunalen Schwimmbads – als Daseinsvorsorge oder als Wettbewerbsverzerrung?

Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einordnung sind drastisch. Rechtswidrige Beihilfen müssen zurückgefordert werden – und zwar vom Begünstigten, nicht vom Bewilligenden. Das bedeutet: Eine Kommune, die einem lokalen Unternehmen eine beihilferechtswidrige Förderung gewährt hat, muss diese zurückfordern, auch wenn das Unternehmen in gutem Glauben gehandelt hat. Die politischen und wirtschaftlichen Folgen solcher Rückforderungen sind regelmäßig erheblich.

Unsere Jahresfachkonferenz EU-Beihilferecht ist als feste Kommunikationsplattform für Fachleute konzipiert, die mit diesen Fragen in der täglichen Praxis konfrontiert sind. Die Konferenz liefert prägnante Analysen der wichtigsten aktuellen EuGH-Urteile und Kommissionsentscheidungen, gibt Einblicke in geplante beihilferechtliche Reformen aus Brüssel und bietet Praxislösungen für die Anwendung der AGVO und der DAWI-Regelungen. Das Format lebt vom direkten Austausch: Zwischen den fachlichen Impulsen bleibt Raum für Diskussion und Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen aus Ministerien, Verwaltungsbehörden und Förderinstitutionen.