Themen im Fokus
Die rechtssichere Vergabe von EU-Fördermitteln stellt Organisationen vor komplexe Herausforderungen. Unsere Jahresfachkonferenz „EU-Beihilfen in deutscher Praxis“ beleuchtet aktuelle Themen der praxisrelevanten EU-Beihilfenfelder.
Als fest etablierte Kommunikationsplattform in Deutschland bietet die Konferenz Praktikerinnen und Praktikern und Verantwortlichen aus diesem Bereich wieder einen spannenden Austausch mit Speakern der EU und hochkarätigen nationalen Referierenden. Die Fachvorträge und Vertiefungsdiskussionen werden durch Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte begleitet.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

EU Beihilfen
Bernhard von Wendland
Europäische Kommission
Generaldirektion Wettbewerb

EU Beihilfen
Dr. Hanns Peter Nehl
Gerichtshof der Europäischen Union

Beihilfenrecht
Gabriele Quardt
Becker-Büttner Held (BBH)
Willkommen zu Präsenzveranstaltungen
Manche Fragen lassen sich nicht in den Chat tippen. Manche Themen brauchen mehr als ein geteiltes Dokument. Und manche Erkenntnisse entstehen erst im Gespräch – zwischen Kolleginnen und Kollegen, die vor denselben Herausforderungen stehen wie Sie.
Für diese Fortbildungen haben wir bewusst ein Präsenzformat gewählt: Unsere Veranstaltungen im Silent Green Kulturquartier in Berlin-Wedding bieten den Rahmen, den komplexe Themen aus der öffentlichen Verwaltung verdienen – konzentriert, offen, ohne Ablenkung.
Das Silent Green Kulturquartier in Berlin-Wedding ist ein denkmalgeschütztes Ensemble auf dem Gelände eines ehemaligen Krematoriums, das heute als Ort für Kultur, Forschung und Austausch genutzt wird. Unsere Konferenz findet in den modernen Tagungsräumen des Quartiers statt – ruhig gelegen, mit Tageslicht und einer Architektur, die konzentriertes Arbeiten möglich macht, ohne den sterilen Charakter klassischer Konferenzhotels. Für zwei Tage intensiver Detailarbeit ein Ort, der zur Sache passt.
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Jahresfachkonferenz EU-Beihilferecht: Wo sich Praxis und europäische Rechtsetzung treffen
Das EU-Beihilferecht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete im europäischen Verwaltungsrecht. Neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs, überarbeitete Leitlinien der Kommission und reformierte Gruppenfreistellungsverordnungen verändern die Spielregeln in einem Tempo, das für Praktikerinnen und Praktiker schwer nachzuhalten ist. Was gestern noch als beihilfefrei galt, kann morgen durch eine Kommissionsentscheidung in Frage gestellt werden – und umgekehrt können neue Ausnahmetatbestände Handlungsspielräume eröffnen, die bisher nicht existierten.
Für Ministerien, Bewilligungsbehörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Fördermittel vergeben oder selbst empfangen, ist die beihilferechtliche Einordnung eine tägliche Herausforderung. Ist eine kommunale Wirtschaftsfördermaßnahme mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vereinbar? Fällt die Finanzierung eines Krankenhauses unter den DAWI-Beschluss? Und wie bewertet man die Unterstützung eines kommunalen Schwimmbads – als Daseinsvorsorge oder als Wettbewerbsverzerrung?
Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einordnung sind drastisch. Rechtswidrige Beihilfen müssen zurückgefordert werden – und zwar vom Begünstigten, nicht vom Bewilligenden. Das bedeutet: Eine Kommune, die einem lokalen Unternehmen eine beihilferechtswidrige Förderung gewährt hat, muss diese zurückfordern, auch wenn das Unternehmen in gutem Glauben gehandelt hat. Die politischen und wirtschaftlichen Folgen solcher Rückforderungen sind regelmäßig erheblich.
Unsere Jahresfachkonferenz EU-Beihilferecht ist als feste Kommunikationsplattform für Fachleute konzipiert, die mit diesen Fragen in der täglichen Praxis konfrontiert sind. Die Konferenz liefert prägnante Analysen der wichtigsten aktuellen EuGH-Urteile und Kommissionsentscheidungen, gibt Einblicke in geplante beihilferechtliche Reformen aus Brüssel und bietet Praxislösungen für die Anwendung der AGVO und der DAWI-Regelungen. Das Format lebt vom direkten Austausch: Zwischen den fachlichen Impulsen bleibt Raum für Diskussion und Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen aus Ministerien, Verwaltungsbehörden und Förderinstitutionen.



