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Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren sind für Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein sensibler Bereich, weil hier Rechtskonformität, Transparenz und institutionelle Glaubwürdigkeit unmittelbar zusammenhängen. Fehlende Einheitlichkeit in der Praxis, Unsicherheiten bei Anzeige und Genehmigung sowie uneindeutige Abgrenzungen zu Interessenkonflikten können schnell zu Konflikten, Beanstandungen und öffentlicher Aufmerksamkeit führen.
In dieser Fortbildung bringen wir Sie in die Lage, bundes- und landesrechtliche Vorgaben sicher anzuwenden, Verfahren praxistauglich zu gestalten und auch in kritischen Situationen wie Beendigung, Widerruf oder Rechtsverstößen handlungssicher und konsequent zu agieren.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Volljuristin
Dr. Stefanie Buchmann
Referentin
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Nebentätigkeitsrecht an Hochschulen: Zwischen Wissenschaftsfreiheit und Dienstpflicht
Professorinnen und Professoren beraten Unternehmen, sitzen in Aufsichtsräten, verfassen Gutachten, halten externe Vorträge oder gründen Start-ups. Nebentätigkeiten gehören zum akademischen Alltag – und sind gleichzeitig einer der sensibelsten Bereiche der Hochschulverwaltung. Denn die Grenze zwischen erwünschtem Wissenstransfer und problematischer Interessenkollision ist oft schmal, und die rechtlichen Konsequenzen bei Fehlern sind erheblich.
Das Nebentätigkeitsrecht für Beamtinnen und Beamte ist auf Bundesebene im Bundesbeamtengesetz verankert, wird aber durch die Landesbeamtengesetze und Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer unterschiedlich ausgestaltet. Allein diese föderale Vielfalt macht die Rechtsanwendung komplex: Was in Baden-Württemberg genehmigungsfrei ist, kann in Nordrhein-Westfalen anzeigepflichtig sein. Für Verwaltungsmitarbeitende, die Nebentätigkeitsanzeigen bearbeiten und Genehmigungen erteilen, ist eine sichere Kenntnis des jeweils anwendbaren Rechtsrahmens unverzichtbar.
Doch die Herausforderungen gehen über die reine Rechtsanwendung hinaus. In der Praxis stellen sich Fragen, die sich nicht allein aus dem Gesetzestext beantworten lassen: Wie geht man mit einer Professorin um, deren Beratungsunternehmen auffällig häufig Aufträge von Kooperationspartnern der eigenen Hochschule erhält? Was tun, wenn ein Wissenschaftler seine Nebentätigkeit erst meldet, nachdem die Vergütung bereits geflossen ist? Wie bewertet man den Umfang einer Nebentätigkeit, wenn die Grenzen zwischen Hauptamt und Nebentätigkeit bei einer Forschungsprofessur naturgemäß fließend sind?
Hinzu kommt die politische Dimension: Nebentätigkeiten von Hochschullehrenden stehen regelmäßig im Fokus der Öffentlichkeit. Berichte über üppige Gutachterhonorare oder vermeintliche Interessenkonflikte können das Vertrauen in die Institution beschädigen – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Eine transparente und rechtssichere Verwaltungspraxis ist daher nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch ein Instrument der institutionellen Glaubwürdigkeit.
Dr. Stefanie Buchmann, Referentin im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, bringt in unserer Fortbildung sowohl die juristische Tiefe als auch die praktische Erfahrung mit. Sie vermittelt nicht nur die Rechtsgrundlagen, sondern arbeitet systematisch an den Grenzfällen, die in der Hochschulpraxis tatsächlich auftreten – von der Bewertung komplexer Sachverhalte über die Dokumentation bis hin zu Widerruf und dienstrechtlichen Konsequenzen.

