Trennungsrechnung im EU-Beihilferecht: Kostentrennung, Preiskalkulation und Vollkostenrechnung

Die Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht landet in vielen Einrichtungen bei Kolleginnen und Kollegen, die das Thema zusätzlich übernommen haben – aus der Drittmittelverwaltung, dem Rechnungswesen oder dem Controlling. Die Fragen sind dann selten theoretischer Natur, sondern konkret: Ist dieser Vorgang wirtschaftlich oder nicht? Welche Kosten muss ich ansetzen? Und hält das einer Prüfung stand?

Fehlende Klarheit bei der beihilferechtlichen Einordnung, unzureichende Preiskalkulationen und eine unscharfe Abgrenzung direkter und indirekter Kosten führen schnell zu Beanstandungen und Rückforderungsrisiken. In unserem Trennungsrechnung-Seminar arbeiten wir deshalb an konkreten Fallkonstellationen aus der Hochschul- und Forschungspraxis – mit der operativen Perspektive einer Großforschungseinrichtung und der Sicht der Betriebsprüfung.

Ihr Praxiswissen für die rechtssichere Trennungsrechnung nach EU-Beihilferecht

  • Die vier Tatbestandsmerkmale einer Beihilfe sicher prüfen – und erkennen, wann Ihr Vorgang gar nicht beihilferelevant ist

  • Wirtschaftliche von nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten abgrenzen, inklusive Nebentätigkeitsprivileg und der 20-Prozent-Schwelle

  • Direkte und indirekte Kosten sauber trennen und typische Abgrenzungsfehler bei Gemeinkosten vermeiden

  • Preise beihilfekonform kalkulieren: wann der Marktpreis genügt, wann Vollkosten anzusetzen sind und wie Sie beides belegen

  • Personalkosten korrekt zuordnen – auch bei haushaltsfinanziertem Personal und Beamten im Stellenplan

  • Veranstaltungen, Sponsoring und Auftragsforschung richtig einordnen und die Schnittstelle zum Betrieb gewerblicher Art beherrschen

  • Wissen, wer prüft und worauf geachtet wird: von Erstprüfern über Rechnungshöfe bis zur Innenrevision

Seminardetails

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Publivio-Logo in Hellgrau auf weißem Hintergrund, bestehend aus einem stilisierten Kleinbuchstaben „p" und einem lächelnden Gesicht, das aus einem nach oben geöffneten „u" mit zwei Punkten als Augen geformt ist.
Leiter Drittmittel

Bernhard Dasselaar

Abteilungsleiter Kostenrechnung und Drittmittelverwaltung

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Porträtfoto von Maik Schäfer: Mann mit lockigem dunklen Haar, Vollbart und runder Metallrahmenbrille, lächelt freundlich in die Kamera, trägt einen beigen Tweed-Blazer mit weißem Hemd und roter Punktekrawatte, neutraler grauer Hintergrund
Diplom-Finanzwirt

Maik Schäfer

Bundesbetriebsprüfer
und Dozent

BZSt
Hochschule des Bundes
Bundesfinanzakademie

„Die Beantwortung der Praxisfragen der Teilnehmer hat mir besonders gefallen."

Teilnehmende aus dem Steuerbereich TH Georg Simon Ohm Nürnberg

„Ruhig und sachlich erklärt, auf Fragen aller Art ausführlich eingegangen, praxisorientierte und nachvollziehbare Beispiele."

Teilnehmende aus dem Steuerbereich Hochschulverwaltung

Fragen von Teilnehmenden

Fragen zum Thema

+Was ist der Unterschied zwischen Trennungsrechnung und Vollkostenrechnung?

Die Vollkostenrechnung erfasst alle anfallenden Kosten eines Projekts oder einer Einheit – einschließlich direkter und indirekter Kosten (Gemeinkosten). Die Trennungsrechnung baut darauf auf und stellt sicher, dass wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten buchhaltungsmäßig sauber voneinander abgegrenzt werden, um eine Quersubventionierung zu vermeiden und die Anforderungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen.

+Was ist der Unterschied zwischen dem beihilferechtlichen und dem umsatzsteuerlichen Unternehmensbegriff?

Im EU-Beihilferecht ist jede Einheit ein „Unternehmen“, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt – unabhängig von Rechtsform, Finanzierungsquelle oder davon, ob Gewinn erzielt wird. Entscheidend ist allein, dass Einnahmen erzielt werden. Der umsatzsteuerliche Unternehmensbegriff orientiert sich dagegen an Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Einnahmeerzielungsabsicht sowie am Leistungsaustausch zwischen Sender und Empfänger. Beide Begriffe sind laut Referent nicht deckungsgleich – eine Tätigkeit kann beihilferechtlich wirtschaftlich, umsatzsteuerlich aber anders zu bewerten sein (z. B. bei Ausnahmen für Forschung, Entwicklung oder Infrastruktur).

+Muss ich haushaltsfinanziertes Personal in Drittmittelprojekten immer kostenseitig ansetzen, auch wenn "es ja schon bezahlt ist"?

Ja, ausdrücklich. Der Referent bezeichnet die Annahme, haushaltsfinanziertes Personal müsse nicht angesetzt werden, weil „es ja schon vom Land bezahlt ist“, als häufigen Irrglauben. Die Kostenansätze sind laut Aussage unabhängig von der Finanzierungsquelle – wer eine Leistung nutzt, muss sie unabhängig davon einpreisen, wer sie ursprünglich finanziert hat.

+Wer prüft eigentlich meine Trennungsrechnung – und worauf achten diese Stellen?

Der Referent unterscheidet Erstprüfer (Zuwendungsgeber, Projektträger) von sekundären Prüfstellen: Europäischer Rechnungshof, Bundes- und Landesrechnungshöfe sowie externe Wirtschaftsprüfer, dazu die interne Revision. Prüfer gehen dabei zunehmend systemorientiert statt beleg­orientiert vor: Sie fragen nach Dokumentation, einheitlichen Kalkulationsschemata, klaren Verantwortlichkeiten und Nachvollziehbarkeit über mehrere Jahre – nicht nur nach einzelnen Belegen.

+Für wen ist dieses Seminar geeignet?

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus öffentlichen Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Drittmittelprojekte verwalten oder an der Kostenrechnung beteiligt sind – etwa in der Drittmittelverwaltung, im Controlling, im Finanz- oder Rechnungswesen sowie in der Verwaltungsleitung.

+Warum ist die Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht überhaupt notwendig?

Öffentliche Einrichtungen, die sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sind nach EU-Beihilfenrecht verpflichtet, diese Bereiche klar voneinander zu trennen. Ohne eine korrekte Trennungsrechnung riskieren sie, staatliche Mittel als unzulässige Beihilfe eingestuft zu bekommen – mit möglichen Rückforderungen, Prüfungsauflagen und Sanktionen.

Organisatorische Fragen

+Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung?

Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.

+Was ist im Preis für Präsenzveranstaltungen enthalten?

Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.

+Wie erfolgt die Bezahlung und wann erhalte ich die Rechnung?

Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.

+Was passiert, wenn ich verhindert bin oder stornieren muss?

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Begrenzte Plätze für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

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Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht: Warum sie über Förderfähigkeit entscheidet

Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Institutionen bewegen sich permanent auf zwei Gleisen: Hier die hoheitliche Aufgabe, dort die wirtschaftliche Tätigkeit. Auftragsforschung neben Grundlagenforschung, Weiterbildungsangebote neben Lehre, Vermietung neben öffentlicher Nutzung. Solange beide Bereiche sauber voneinander getrennt sind, ist das unproblematisch. Doch genau diese Trennung – die Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht – ist in der Praxis einer der fehleranfälligsten Prozesse im gesamten Drittmittel- und Finanzmanagement öffentlicher Einrichtungen.

Der Hintergrund: Die Europäische Kommission verlangt, dass öffentliche Mittel nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten quersubventioniert werden. Artikel 107 AEUV setzt den Rahmen, der EU-Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) konkretisiert die Anforderungen. Wer öffentliche Förderung erhält und gleichzeitig am Markt agiert, muss lückenlos nachweisen, dass kein Cent an Fördergeld in den wirtschaftlichen Bereich fließt. Klingt logisch – ist in der Umsetzung aber alles andere als trivial.

Denn die zentrale Herausforderung liegt nicht im Grundsatz, sondern im Detail: Wie ordnet man Kosten zu, die beiden Bereichen dienen? Laborflächen, die vormittags für ein EU-gefördertes Projekt und nachmittags für Auftragsforschung genutzt werden. IT-Infrastruktur, die allen Bereichen gleichermaßen zur Verfügung steht. Personal, das zwischen Projekten wechselt. Die Abgrenzung direkter und indirekter Kosten erfordert eine Methodik, die nicht nur rechnerisch korrekt, sondern auch gegenüber Rechnungshöfen und EU-Prüfbehörden belastbar ist.

Genau hier wird es für viele Einrichtungen kritisch. Fehlerhafte Preiskalkulationen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, eine unvollständige Vollkostenrechnung oder eine unscharfe beihilferechtliche Einordnung einzelner Projekte – all das kann im Prüfungsfall nicht nur Beanstandungen nach sich ziehen, sondern echte Rückforderungen auslösen. Und Rückforderungen im Beihilferecht sind keine theoretische Gefahr: Die Kommission hat in den letzten Jahren konsequent durchgegriffen, auch gegenüber deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Was die Sache zusätzlich komplex macht: Es gibt kein einheitliches Standardverfahren. Jede Einrichtung muss ein Trennungsrechnungssystem entwickeln, das zu ihrer Struktur passt – und dieses System muss sowohl den Anforderungen des EU-Beihilferechts als auch den Maßstäben der nationalen Finanzkontrolle standhalten. Zwischen Vollkostenrechnung, Zuschlagskalkulation und Äquivalenzziffernmethode liegen Welten – und die Wahl der falschen Methodik kann teuer werden.

Unsere Fortbildung setzt genau an diesen Praxisfragen an. Bernhard Dasselaar, Abteilungsleiter für Kostenrechnung und Drittmittelverwaltung am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), bringt die operative Perspektive einer der größten deutschen Forschungseinrichtungen mit. Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern und Dozent an der Bundesfinanzakademie, kennt die Prüfer-Perspektive – und weiß, worauf Rechnungshöfe und externe Prüfstellen tatsächlich achten.

Statt abstrakter Theorie arbeiten beide Referierenden mit konkreten Fallkonstellationen: Wie kalkuliert man den Preis einer wirtschaftlichen Leistung beihilfekonform? Ab wann wird eine steuerliche Begünstigung zum Beihilfeproblem? Und wie dokumentiert man die Trennungsrechnung so, dass sie auch drei Jahre später vor einer EU-Prüfung Bestand hat?