Trennungsrechnung im EU-Beihilferecht: Kostentrennung, Preiskalkulation und Vollkostenrechnung
Die Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht landet in vielen Einrichtungen bei Kolleginnen und Kollegen, die das Thema zusätzlich übernommen haben – aus der Drittmittelverwaltung, dem Rechnungswesen oder dem Controlling. Die Fragen sind dann selten theoretischer Natur, sondern konkret: Ist dieser Vorgang wirtschaftlich oder nicht? Welche Kosten muss ich ansetzen? Und hält das einer Prüfung stand?
Fehlende Klarheit bei der beihilferechtlichen Einordnung, unzureichende Preiskalkulationen und eine unscharfe Abgrenzung direkter und indirekter Kosten führen schnell zu Beanstandungen und Rückforderungsrisiken. In unserem Trennungsrechnung-Seminar arbeiten wir deshalb an konkreten Fallkonstellationen aus der Hochschul- und Forschungspraxis – mit der operativen Perspektive einer Großforschungseinrichtung und der Sicht der Betriebsprüfung.
Ihr Praxiswissen für die rechtssichere Trennungsrechnung nach EU-Beihilferecht
Ihre Referierenden

Leiter Drittmittel
Bernhard Dasselaar
Abteilungsleiter Kostenrechnung und Drittmittelverwaltung
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Diplom-Finanzwirt
Maik Schäfer
Bundesbetriebsprüfer
und Dozent
BZSt
Hochschule des Bundes
Bundesfinanzakademie
Fragen von Teilnehmenden
Fragen zum Thema
Die Vollkostenrechnung erfasst alle anfallenden Kosten eines Projekts oder einer Einheit – einschließlich direkter und indirekter Kosten (Gemeinkosten). Die Trennungsrechnung baut darauf auf und stellt sicher, dass wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten buchhaltungsmäßig sauber voneinander abgegrenzt werden, um eine Quersubventionierung zu vermeiden und die Anforderungen des EU-Beihilferechts zu erfüllen.
Im EU-Beihilferecht ist jede Einheit ein „Unternehmen“, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt – unabhängig von Rechtsform, Finanzierungsquelle oder davon, ob Gewinn erzielt wird. Entscheidend ist allein, dass Einnahmen erzielt werden. Der umsatzsteuerliche Unternehmensbegriff orientiert sich dagegen an Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Einnahmeerzielungsabsicht sowie am Leistungsaustausch zwischen Sender und Empfänger. Beide Begriffe sind laut Referent nicht deckungsgleich – eine Tätigkeit kann beihilferechtlich wirtschaftlich, umsatzsteuerlich aber anders zu bewerten sein (z. B. bei Ausnahmen für Forschung, Entwicklung oder Infrastruktur).
Ja, ausdrücklich. Der Referent bezeichnet die Annahme, haushaltsfinanziertes Personal müsse nicht angesetzt werden, weil „es ja schon vom Land bezahlt ist“, als häufigen Irrglauben. Die Kostenansätze sind laut Aussage unabhängig von der Finanzierungsquelle – wer eine Leistung nutzt, muss sie unabhängig davon einpreisen, wer sie ursprünglich finanziert hat.
Der Referent unterscheidet Erstprüfer (Zuwendungsgeber, Projektträger) von sekundären Prüfstellen: Europäischer Rechnungshof, Bundes- und Landesrechnungshöfe sowie externe Wirtschaftsprüfer, dazu die interne Revision. Prüfer gehen dabei zunehmend systemorientiert statt belegorientiert vor: Sie fragen nach Dokumentation, einheitlichen Kalkulationsschemata, klaren Verantwortlichkeiten und Nachvollziehbarkeit über mehrere Jahre – nicht nur nach einzelnen Belegen.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus öffentlichen Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen, die Drittmittelprojekte verwalten oder an der Kostenrechnung beteiligt sind – etwa in der Drittmittelverwaltung, im Controlling, im Finanz- oder Rechnungswesen sowie in der Verwaltungsleitung.
Öffentliche Einrichtungen, die sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, sind nach EU-Beihilfenrecht verpflichtet, diese Bereiche klar voneinander zu trennen. Ohne eine korrekte Trennungsrechnung riskieren sie, staatliche Mittel als unzulässige Beihilfe eingestuft zu bekommen – mit möglichen Rückforderungen, Prüfungsauflagen und Sanktionen.
Organisatorische Fragen
Sie erhalten Ihre Teilnahmebescheinigung circa eine Woche nach der Veranstaltung per E-Mail zugesendet.
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme am Seminar sowie Ihre Verpflegung vor Ort. Wir sorgen für Kaffeepausen mit Kuchen sowie ein gemeinsames Mittagessen. Eine Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen; wir bitten Sie, diese bei Bedarf gesondert zu organisieren.
Direkt nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie die Rechnung automatisch per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung auf die von Ihnen angegebene Organisation (bzw. den Arbeitgeber) ausgestellt wird.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen bequem per Banküberweisung zu begleichen. Die entsprechenden Kontodaten finden Sie direkt auf der Rechnung.
Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen, wie zum Beispiel die Teilnahme an einem späteren Termin. Detaillierte Informationen zu den Stornierungsbedingungen finden Sie zudem in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter https://publivio.de/agb/.
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Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht: Warum sie über Förderfähigkeit entscheidet
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Institutionen bewegen sich permanent auf zwei Gleisen: Hier die hoheitliche Aufgabe, dort die wirtschaftliche Tätigkeit. Auftragsforschung neben Grundlagenforschung, Weiterbildungsangebote neben Lehre, Vermietung neben öffentlicher Nutzung. Solange beide Bereiche sauber voneinander getrennt sind, ist das unproblematisch. Doch genau diese Trennung – die Trennungsrechnung nach EU-Beihilfenrecht – ist in der Praxis einer der fehleranfälligsten Prozesse im gesamten Drittmittel- und Finanzmanagement öffentlicher Einrichtungen.
Der Hintergrund: Die Europäische Kommission verlangt, dass öffentliche Mittel nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten quersubventioniert werden. Artikel 107 AEUV setzt den Rahmen, der EU-Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) konkretisiert die Anforderungen. Wer öffentliche Förderung erhält und gleichzeitig am Markt agiert, muss lückenlos nachweisen, dass kein Cent an Fördergeld in den wirtschaftlichen Bereich fließt. Klingt logisch – ist in der Umsetzung aber alles andere als trivial.
Denn die zentrale Herausforderung liegt nicht im Grundsatz, sondern im Detail: Wie ordnet man Kosten zu, die beiden Bereichen dienen? Laborflächen, die vormittags für ein EU-gefördertes Projekt und nachmittags für Auftragsforschung genutzt werden. IT-Infrastruktur, die allen Bereichen gleichermaßen zur Verfügung steht. Personal, das zwischen Projekten wechselt. Die Abgrenzung direkter und indirekter Kosten erfordert eine Methodik, die nicht nur rechnerisch korrekt, sondern auch gegenüber Rechnungshöfen und EU-Prüfbehörden belastbar ist.
Genau hier wird es für viele Einrichtungen kritisch. Fehlerhafte Preiskalkulationen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, eine unvollständige Vollkostenrechnung oder eine unscharfe beihilferechtliche Einordnung einzelner Projekte – all das kann im Prüfungsfall nicht nur Beanstandungen nach sich ziehen, sondern echte Rückforderungen auslösen. Und Rückforderungen im Beihilferecht sind keine theoretische Gefahr: Die Kommission hat in den letzten Jahren konsequent durchgegriffen, auch gegenüber deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Was die Sache zusätzlich komplex macht: Es gibt kein einheitliches Standardverfahren. Jede Einrichtung muss ein Trennungsrechnungssystem entwickeln, das zu ihrer Struktur passt – und dieses System muss sowohl den Anforderungen des EU-Beihilferechts als auch den Maßstäben der nationalen Finanzkontrolle standhalten. Zwischen Vollkostenrechnung, Zuschlagskalkulation und Äquivalenzziffernmethode liegen Welten – und die Wahl der falschen Methodik kann teuer werden.
Unsere Fortbildung setzt genau an diesen Praxisfragen an. Bernhard Dasselaar, Abteilungsleiter für Kostenrechnung und Drittmittelverwaltung am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), bringt die operative Perspektive einer der größten deutschen Forschungseinrichtungen mit. Maik Schäfer, Bundesbetriebsprüfer am Bundeszentralamt für Steuern und Dozent an der Bundesfinanzakademie, kennt die Prüfer-Perspektive – und weiß, worauf Rechnungshöfe und externe Prüfstellen tatsächlich achten.
Statt abstrakter Theorie arbeiten beide Referierenden mit konkreten Fallkonstellationen: Wie kalkuliert man den Preis einer wirtschaftlichen Leistung beihilfekonform? Ab wann wird eine steuerliche Begünstigung zum Beihilfeproblem? Und wie dokumentiert man die Trennungsrechnung so, dass sie auch drei Jahre später vor einer EU-Prüfung Bestand hat?


