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Standardverträge wie Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und Material Transfer Agreements (MTA) gehören zum Tagesgeschäft, doch gerade bei Ausgründungsvorhaben oder der Nutzung biologischer Ressourcen liegen die Tücken im Detail. Ein schlecht formuliertes NDA kann den Start eines Spin-offs gefährden; Unkenntnis über internationale Abkommen wie Nagoya oder ITPGRFA kann zu schweren Compliance-Verstößen führen.
Dieses Seminar geht in die Tiefe: Wir beleuchten, wie Sie Wissensschutz bei Ausgründungen passgenau gestalten, Haftungsrisiken bei Materialweitergaben ausschließen und im Dschungel der internationalen Bio-Compliance (MAT, PIC, Benefit-Sharing) den Überblick behalten.
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Ihre Referierenden

Volljurist
Mirco Theiner
Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge
Universität Bonn
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Forschungsverträge: NDA, MTA und Nagoya-Protokoll – die unterschätzten Risiken im Vorfeld der Kooperation
Bevor der eigentliche Forschungsvertrag steht, sind in der Regel bereits mehrere Vereinbarungen geschlossen: eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Schutz vertraulicher Informationen, ein Material Transfer Agreement (MTA) für den Austausch von Proben oder Substanzen, und bei biologischen Ressourcen möglicherweise eine Erklärung zur Einhaltung des Nagoya-Protokolls. Diese Vorfeld-Verträge gelten in vielen Verwaltungen als Routinegeschäft – und genau das macht sie gefährlich.
Denn ein schlecht formuliertes NDA kann weit mehr Schaden anrichten als ein fehlender Forschungsvertrag. Wenn die Geheimhaltungspflichten zu breit definiert sind, blockieren sie die spätere Publikation von Forschungsergebnissen. Wenn sie zu eng gefasst sind, fließt Know-how ab, das die Einrichtung eigentlich schützen wollte. Besonders kritisch wird es bei Ausgründungsvorhaben: Wenn ein Spin-off auf Technologien aufbaut, die unter ein NDA mit einem Industriepartner fallen, kann die Vertraulichkeitsvereinbarung den gesamten Gründungsprozess gefährden – oder die Hochschule in eine Vertragsstrafe treiben.
Bei Material Transfer Agreements geht es um physische Forschungsmaterialien: Zelllinien, chemische Verbindungen, biologische Proben, Prototypen. Die Fragen, die ein MTA regeln muss, klingen technisch, haben aber erhebliche rechtliche Tragweite: Wem gehören Ergebnisse, die mit dem überlassenen Material erzielt werden? Haftet der Absender, wenn das Material kontaminiert ist? Und unter welchen Bedingungen muss das Material zurückgegeben oder vernichtet werden?
Eine besondere Komplexitätsstufe erreichen Vereinbarungen, die biologische Ressourcen betreffen. Das Nagoya-Protokoll und der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen (ITPGRFA) regulieren den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung. Für Forschungseinrichtungen bedeutet das: Wer mit biologischem Material aus bestimmten Herkunftsländern arbeitet, muss Sorgfaltspflichten einhalten und Nachweise führen – auch dann, wenn das Material über Dritte bezogen wurde.
Mirco Theiner, Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge an der Universität Bonn, vermittelt in dieser Fortbildung die praktischen Fertigkeiten für den routinierten und gleichzeitig rechtssicheren Umgang mit diesen Vorfeld-Verträgen: Worauf kommt es bei der Prüfung eines NDA wirklich an? Welche MTA-Klauseln sind verhandelbar und welche nicht? Und wie stellt man Nagoya-Konformität sicher, ohne den Forschungsbetrieb in bürokratischen Aufwand zu ersticken?


