Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis belegt die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung (Nr. 6 ANBest-P). Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis und enthält die Bestätigung, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wurde.

Ausführlich

Der Nachweis ist innerhalb der im Bescheid genannten Frist – häufig sechs Monate nach Projektende – vorzulegen. Er ist Grundlage der Prüfung durch Geldgeber und Rechnungshöfe und entscheidet über die endgültige Höhe der Zuwendung. Wer laufend sauber bucht und dokumentiert, erstellt den Nachweis in Tagen statt Wochen.
Die Qualität des Verwendungsnachweises prägt das Standing der Einrichtung beim Geber: Saubere, fristgerechte Nachweise beschleunigen Schlusszahlungen und erleichtern künftige Bewilligungen.
Sinnvoll ist ein interner Qualitätscheck vor Abgabe – rechnet der Nachweis auf, passen Sachbericht und Zahlen zusammen, sind alle Einnahmen erfasst? Ein Vier-Augen-Prinzip zwischen Projektteam und Drittmittelverwaltung fängt die meisten Fehler ab.

Der Verwendungsnachweis für Fördermittel ist dabei kein Hochschul-Spezifikum: Auch Bundesbehörden wie das BAFA verlangen nach Abschluss geförderter Maßnahmen einen Verwendungsnachweis – beim BAFA meist in Form einer elektronischen Verwendungsnachweiserklärung über das Antragsportal, etwa bei Förderprogrammen zur Energieberatung oder Energieeffizienz, die auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen nutzen.
Und beim Verwendungsnachweis für die DFG gelten die Verwendungsrichtlinien statt der ANBest-P: Eingereicht wird elektronisch über das elan-Portal, inhaltlich bleibt die Logik aber dieselbe – Sachstand und Zahlen müssen die zweckentsprechende Verwendung belegen.

Fallbeispiel

Sechs Monate sind schnell vorbei

Ein Projekt endet im März, der Nachweis ist bis September fällig. Weil Belege dezentral in E-Mail-Postfächern liegen, dauert die Zusammenstellung Monate. Mit einer elektronischen Drittmittelakte wäre der zahlenmäßige Nachweis auf Knopfdruck exportierbar gewesen.

Typische Hürden

  • Nachweisfristen ab Bescheiderhalt im Fristenkalender führen.
  • Sachbericht und Zahlen müssen zusammenpassen – Abweichungen erläutern.
  • Verspätete oder fehlende Nachweise können zum Widerruf der Zuwendung führen.

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