ANBest-P

Die ANBest-P („Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“) sind standardisierte Bedingungen und Auflagen zu § 44 BHO/LHO. Als Bestandteil des Zuwendungsbescheids regeln sie verbindlich die Mittelverwendung.

Ausführlich

Inhaltlich decken sie den gesamten Projektzyklus ab: Anforderung und Verwendung der Mittel, Vergabegrundsätze, Inventarisierung, Mitteilungspflichten, Verwendungsnachweis und Prüfungsrechte.
Für Zuwendungen an Gebietskörperschaften gelten die ANBest-Gk, für institutionelle Förderung die ANBest-I – jeweils mit eigenen Akzenten. Bund und Länder haben eigene Fassungen mit teils abweichenden Wertgrenzen. Hilfreich ist eine interne Synopse der wichtigsten ANBest-Fassungen (Bund und Sitzland) mit den praktischen Unterschieden bei Wertgrenzen, Vergaberegeln und Fristen. Neue Fassungen erscheinen in unregelmäßigen Abständen – zuletzt mit spürbaren Änderungen bei Vergabevorgaben und Pauschalierungen.
Wer Zuwendungen verschiedener Länder bewirtschaftet, sollte die Fassungsfrage bei jedem neuen Bescheid bewusst prüfen, statt Routinen ungeprüft zu übertragen.

Fallbeispiel

Das unterschätzte Anhängsel

Ein Projektteam liest den Bescheid, überblättert aber die beigefügten ANBest-P. Später stellt sich heraus: Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung eines reduzierten Mittelbedarfs wurde verletzt – eine vermeidbare Beanstandung mit Zinsfolge.

Typische Hürden

  • ANBest-P vollständig lesen – sie sind als Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheids, kein Beiwerk.
  • Bundes- und Landesfassungen unterscheiden sich; die im Bescheid genannte Fassung gilt.
  • Mitteilungspflichten (Nr. 5) sind der am häufigsten übersehene Abschnitt.

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