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„Ist das noch eine Spende oder schon Sponsoring?“ – Diese Frage gehört zu den häufigsten und zugleich heikelsten Herausforderungen in der täglichen Arbeit von Drittmittelabteilungen. Die Grenze zwischen einer freigebigen Zuwendung und einem steuerbaren Leistungsaustausch ist oft fließend, doch die Konsequenzen einer falschen Einordnung sind gravierend: Es drohen steuerliche Nachzahlungen, Haftungsrisiken und Verstöße gegen Compliance-Richtlinien.
Diese Fortbildung gibt Ihnen das nötige Rüstzeug, um diese Unsicherheiten auszuräumen und Vorgänge rechtssicher zu bearbeiten.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Volljurist
Mirco Theiner
Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge
Universität Bonn

Rechtsanwalt
Martin Trillsch LL.M.
Abteilungsleiter Forschungsverträge und Drittmittelmanagement
Universitätsklinikum Bonn
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Sponsoring und Spenden im Drittmittelbereich: Die feine Linie zwischen Geschenk und Geschäft
Ein Pharmaunternehmen finanziert eine Veranstaltung der medizinischen Fakultät. Ein Alumnus überweist 50.000 Euro an den Förderverein der Hochschule. Eine Stiftung stellt Mittel für ein Forschungsprojekt bereit, erwartet aber einen Abschlussbericht und die Nennung in Publikationen. Ist das eine Spende, ein Sponsoring oder schon Auftragsforschung? Diese Abgrenzung gehört zu den häufigsten und zugleich folgenreichsten Entscheidungen in der Drittmittelverwaltung – denn die steuerlichen Konsequenzen sind grundverschieden.
Eine Spende ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung ohne Gegenleistung. Sponsoring hingegen ist ein Leistungsaustausch: Der Sponsor gibt Geld, und die Einrichtung erbringt dafür eine Gegenleistung – Logonennung, Standplatz, Redebeitrag, Berichterstattung. Was in der Praxis wie ein feiner Unterschied wirkt, hat massive steuerliche Auswirkungen: Sponsoringeinnahmen begründen in der Regel einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art (BgA) und unterliegen der Umsatzsteuer. Spendeneinnahmen sind im ideellen Bereich steuerfrei – aber nur, wenn tatsächlich keine Gegenleistung erbracht wird.
Die Grenze ist in der Praxis oft fließend. Reicht die bloße Erwähnung des Geldgebers in einer Pressemitteilung bereits als Gegenleistung? Was ist mit der Einladung zum Fakultätsdinner? Und wie bewertet man den Fall, dass ein Förderer zwar keine explizite Gegenleistung verlangt, aber offensichtlich erwartet, dass seine Produkte in der geförderten Forschung Verwendung finden?
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Sachspenden und Aufwandsspenden, die in der Bewertung und Dokumentation eigene Tücken haben. Wenn ein Unternehmen Laborgeräte im Wert von 100.000 Euro übergibt – wie wird der Wert ermittelt? Wer trägt die Umsatzsteuer? Und was passiert, wenn die Einrichtung das Gerät später nicht mehr für den gemeinnützigen Zweck nutzt, sondern für wirtschaftliche Tätigkeiten einsetzt?
Mirco Theiner von der Universität Bonn und Martin Trillsch LL.M. vom Universitätsklinikum Bonn bringen in dieser kompakten Fortbildung Ordnung in ein Themenfeld, das im Verwaltungsalltag oft ad hoc entschieden wird. Sie vermitteln die steuerliche Systematik, die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und die Compliance-Anforderungen – und zeigen, wie man Sponsoring- und Spendenvereinbarungen von Anfang an so aufstellt, dass sie einer steuerlichen Prüfung standhalten.


