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Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E) bilden die strategische Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, bergen jedoch komplexe Haftungs- und Beihilferisiken. Die Anforderungen steigen: Verschärftes Antikorruptionsrecht und strenge beihilferechtliche Grenzen treffen auf harte Verhandlungsrealitäten.
Unsere F&E-Fortbildung bringt Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Sie lernen, Verträge nicht nur juristisch wasserdicht zu gestalten, sondern auch Ihre Interessen in Verhandlungen durchsetzungsstark zu vertreten, ohne Compliance-Vorgaben zu verletzen.
Das nehmen Sie mit
Ihre Referierenden

Volljurist
Mirco Theiner
Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge
Universität Bonn

Rechtsanwalt
Martin Trillsch LL.M.
Abteilungsleiter Forschungsverträge und Drittmittelmanagement
Universitätsklinikum Bonn
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Forschungsverträge rechtssicher gestalten: Wo Wissenschaft auf harte Verhandlungsrealität trifft
Forschungs- und Entwicklungsverträge sind das Rückgrat der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ob gemeinsame Entwicklungsprojekte, Auftragsforschung für Industriepartner oder kooperative Promotionsprogramme – überall dort, wo Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit externen Partnern zusammenarbeiten, bildet der Vertrag die Grundlage für Rechte, Pflichten und die Verteilung von Risiken.
Doch die Vertragspraxis an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht unter zunehmendem Druck. Auf der einen Seite verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen: Das Antikorruptionsrecht setzt enge Grenzen für Zuwendungen und geldwerte Vorteile, und das EU-Beihilferecht verlangt marktgerechte Konditionen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten. Auf der anderen Seite werden die Verhandlungspartner anspruchsvoller: Große Industrieunternehmen kommen mit eigenen Vertragsmustern, die auf maximale IP-Sicherung und minimale Haftung ausgelegt sind – und die für eine öffentliche Einrichtung oft nicht ohne Weiteres akzeptabel sind.
Die Kernfragen, die sich in der Praxis stellen, sind dabei immer dieselben: Wem gehören die Ergebnisse? Unter welchen Bedingungen darf die Hochschule weiter publizieren? Wie wird der finanzielle Beitrag des Partners kalkuliert, ohne gegen Beihilferecht zu verstoßen? Und wie schützt man sich vor Haftungsrisiken, wenn ein Projektergebnis in einem Produkt verwendet wird, das später Schäden verursacht?
Besonders brisant wird es an der Schnittstelle zum Beihilferecht. Der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen) definiert klare Grenzen: Auftragsforschung muss zu Marktpreisen abgerechnet werden, und bei gemeinsamer Forschung müssen die IP-Rechte im Verhältnis zum jeweiligen Beitrag stehen. Wer diese Grenzen überschreitet – sei es durch zu günstige Preise oder durch eine unverhältnismäßige IP-Übertragung an den Industriepartner –, riskiert eine Einstufung als unzulässige staatliche Beihilfe.
Unsere Fortbildung bringt zwei Referierende zusammen, die diese Spannungsfelder aus der täglichen Praxis kennen. Mirco Theiner, Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge an der Universität Bonn, verhandelt regelmäßig mit Industriepartnern und kennt die Fallstricke, die in vermeintlich standardisierten Vertragsklauseln stecken. Martin Trillsch LL.M., Abteilungsleiter für Forschungsverträge und Drittmittelmanagement am Universitätsklinikum Bonn, bringt die besondere Perspektive der Hochschulmedizin ein, wo klinische Studien und Industriekooperationen zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich bringen.
Gemeinsam vermitteln sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem Verhandlungsstrategien: Wie setzt man eigene Positionen durch, ohne den Kooperationspartner zu verlieren? Wie erkennt man kritische Klauseln frühzeitig? Und wie dokumentiert man Vertragsverhandlungen so, dass die Einrichtung im Streitfall abgesichert ist?


