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Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E) bilden die strategische Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, bergen jedoch komplexe Haftungs- und Beihilferisiken. Die Anforderungen steigen: Verschärftes Antikorruptionsrecht und strenge beihilferechtliche Grenzen treffen auf harte Verhandlungsrealitäten.

Unsere F&E-Fortbildung bringt Sie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Sie lernen, Verträge nicht nur juristisch wasserdicht zu gestalten, sondern auch Ihre Interessen in Verhandlungen durchsetzungsstark zu vertreten, ohne Compliance-Vorgaben zu verletzen.

Das nehmen Sie mit

  • Update zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Ihre Vertragspraxis.
  • Strategien für erfolgreiche Vertragsverhandlungen, um eigene Positionen auch bei schwierigen Partnern durchzusetzen.
  • Sicherheit im Umgang mit dem Antikorruptionsrecht, um persönliche und institutionelle Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Know-how zur optimalen Ausgestaltung zentraler Klauseln in F&E-Verträgen (z. B. Haftung, Verwertung).
  • Klarheit an der kritischen Schnittstelle zum Beihilferecht, um unzulässige Begünstigungen sicher auszuschließen.
Seminar Details

Modalität

Online

format

Zwei halbe Tage

zeitraum

08:30 - 13:00 Uhr

Termin & Preis

Preis pro Person zzgl. Mwst. (19%)

Ihre Referierenden

Volljurist

Mirco Theiner

Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge

 

Universität Bonn

Rechtsanwalt

Martin Trillsch LL.M.

Abteilungsleiter Forschungsverträge und Drittmittelmanagement

Universitätsklinikum Bonn

Warum dieses Format

Online, kompakt, interaktiv: konzipiert für  den Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.

Zwei halbe Tage

Vormittags lernen, nachmittags umsetzen – ohne den Arbeitsalltag zu blockieren.

Keine Installation

Edudip läuft direkt im Browser. Kein Download, keine IT-Freigabe nötig.

Kleine Gruppe

Maximal 25 Teilnehmende für echten Austausch und individuelle Fragen.

Top Referierende

Unterschiedliche Perspektiven aus der Praxis mit viel Erfahrung in den Themen.

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Forschungsverträge rechtssicher gestalten: Wo Wissenschaft auf harte Verhandlungsrealität trifft

Forschungs- und Entwicklungsverträge sind das Rückgrat der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ob gemeinsame Entwicklungsprojekte, Auftragsforschung für Industriepartner oder kooperative Promotionsprogramme – überall dort, wo Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit externen Partnern zusammenarbeiten, bildet der Vertrag die Grundlage für Rechte, Pflichten und die Verteilung von Risiken.

Doch die Vertragspraxis an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen steht unter zunehmendem Druck. Auf der einen Seite verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen: Das Antikorruptionsrecht setzt enge Grenzen für Zuwendungen und geldwerte Vorteile, und das EU-Beihilferecht verlangt marktgerechte Konditionen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten. Auf der anderen Seite werden die Verhandlungspartner anspruchsvoller: Große Industrieunternehmen kommen mit eigenen Vertragsmustern, die auf maximale IP-Sicherung und minimale Haftung ausgelegt sind – und die für eine öffentliche Einrichtung oft nicht ohne Weiteres akzeptabel sind.

Die Kernfragen, die sich in der Praxis stellen, sind dabei immer dieselben: Wem gehören die Ergebnisse? Unter welchen Bedingungen darf die Hochschule weiter publizieren? Wie wird der finanzielle Beitrag des Partners kalkuliert, ohne gegen Beihilferecht zu verstoßen? Und wie schützt man sich vor Haftungsrisiken, wenn ein Projektergebnis in einem Produkt verwendet wird, das später Schäden verursacht?

Besonders brisant wird es an der Schnittstelle zum Beihilferecht. Der Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Rahmen) definiert klare Grenzen: Auftragsforschung muss zu Marktpreisen abgerechnet werden, und bei gemeinsamer Forschung müssen die IP-Rechte im Verhältnis zum jeweiligen Beitrag stehen. Wer diese Grenzen überschreitet – sei es durch zu günstige Preise oder durch eine unverhältnismäßige IP-Übertragung an den Industriepartner –, riskiert eine Einstufung als unzulässige staatliche Beihilfe.

Unsere Fortbildung bringt zwei Referierende zusammen, die diese Spannungsfelder aus der täglichen Praxis kennen. Mirco Theiner, Leiter der Stabsstelle für zentrale Aufgaben und Forschungsverträge an der Universität Bonn, verhandelt regelmäßig mit Industriepartnern und kennt die Fallstricke, die in vermeintlich standardisierten Vertragsklauseln stecken. Martin Trillsch LL.M., Abteilungsleiter für Forschungsverträge und Drittmittelmanagement am Universitätsklinikum Bonn, bringt die besondere Perspektive der Hochschulmedizin ein, wo klinische Studien und Industriekooperationen zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich bringen.

Gemeinsam vermitteln sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern vor allem Verhandlungsstrategien: Wie setzt man eigene Positionen durch, ohne den Kooperationspartner zu verlieren? Wie erkennt man kritische Klauseln frühzeitig? Und wie dokumentiert man Vertragsverhandlungen so, dass die Einrichtung im Streitfall abgesichert ist?